Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Sabine Wölfle, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen: „Ich sehe darin einen weiteren Meilenstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Schnellstmöglich muss die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg nun unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlrechts zustimmen.“

Die SPD-Landtagsfraktion hatte bereits im letzten Jahr einen Antrag in den Landtag eingebracht, die Wahlrechtsausschlüsse für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht aufzuheben. Dieser wurde mit Verweis auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der grün-schwarzen Koalition abgelehnt, obwohl Experten dies nicht für nötig hielten und andere Bundesländer die Wahlrechtsausschlüsse schon aufgehoben haben. Gestern hat die SPD-Landtagsfraktion erneut einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um die Möglichkeit der Fristenwahrung zu haben. „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt diesem Gesetzentwurf den nötigen Rückenwind. Ergänzend muss die CDU/CSU im Bund endlich ihren Widerstand aufgeben und die Wahlrechtsausschlüsse auch im Europawahlrecht aufheben“, ergänzt Wölfle abschließend.

Stuttgart, 21. Februar 2019

Heike Wesener
Pressesprecherin

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Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik