SPD-Fraktionsvize Sabine Wölfle begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg: „Das generelle Verbot hat die Prostitution nicht unterbunden, sondern sie in die Schattenräume der Illegalität verdrängt, in der wir überhaupt keinen Einfluss mehr haben: Weder auf Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen noch auf die Lage der betroffenen Frauen, die sich dadurch deutlich verschlechtert hat“.

Die Landesregierung tue gut daran, das Urteil in dieser Hinsicht zu nützen: „Gefragt sind jetzt gute und kluge Lösungen – gerade im Sinne der betroffenen Frauen“, so Wölfle. „Die Idee, die Prostitution per Corona-Verordnungen abzuschaffen, ist naiv und irrig. Wenn wir Prostitution wirklich beenden wollen, braucht es nicht nur Verbote, sondern auch Angebote zum Ausstieg und Hilfsprogramme.“

Stuttgart, 6. Oktober 2020

Dr. Hendrik Rupp

Pressestelle

Ansprechpartner

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik