Reinhold Gall, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, kommentiert die Entscheidung des AfD-Landesschiedsgerichts zum Parteiausschluss des Landtagsabgeordneten Stefan Räpple aus der AfD:

„Einmal mehr ist der AfD-Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel gefordert, auch in der Landtagsfraktion für Klarheit zu sorgen. Bislang hat er gern seine schützende Hand über Stefan Räpple gehalten. Doch jetzt muss auch ihm klar sein: Wer aus der Partei fliegt, darf keinen Unterschlupf in der Fraktion finden. Nun muss Gögel Farbe bekennen, welchem Flügel in der Fraktion er sich weiter zuordnen lassen will.“

Stuttgart, 31. März 2020

Heike Wesener
Pressesprecherin

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Geßmann Fraktion
Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik