Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Reinhold Gall, begrüßt die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, dass der Ausschluss der beiden Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple im Dezember des vergangenen Jahres rechtens war:

„Dem selbstinszenierten Schauspiel von Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon, die immer wieder durch ihr unrühmliches und peinliches Benehmen im Landtag auffallen, wurde nun auch von höchstrichterlicher Seite zu Recht ein ordentlicher Dämpfer verpasst. Dies ist ein Erfolg für den Parlamentarismus und die Demokratie. Die Entscheidung ist gleichzeitig auch eine Niederlage für die AfD-Landtagsfraktion und ihren Vorsitzenden, die ihre Solidarität mit den beiden Herren durch das Verlassen der Plenarsitzung im Dezember zum Ausdruck gebracht haben.

Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion wäre es angebracht, dass sich die zwei Abgeordneten endlich bei der Landtagspräsidentin für ihr absolutes Fehlverhalten entschuldigen. Eine entsprechende Einsicht ist aber, auch angesichts ihrer unterirdischen Beiträge an den vergangenen beiden Plenartagen, nicht zu erwarten.“

Stuttgart, 22. Juli 2019

Heike Wesener
Pressesprecherin

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Geßmann Fraktion
Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik