Ja, denn die öffentlichen Auftraggeber sollen die Einhaltung bestehender Tariflöhne besser überprüfen können. Es darf nicht sein, dass sich Auftragnehmer im Bieterwettbewerb durchsetzen, weil sie die Tarifbindung unterlaufen. Das benachteiligt nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber, die faire Löhne zahlen. Im Verkehrsbereich gelten mehrere Tarifverträge. Hier soll schon in der Ausschreibung klar sein, welche tariflichen Bestimmungen Grundlage des Angebots sein sollen.

Stuttgart, 28. September 2011
Kolumne von MdL Rainer Hinderer, Sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, für den "Staatsanzeiger"