Zur Forderung von Innenminister Thomas Strobl (CDU), Quarantäne-Verweigerer in ein geschlossenes Krankenhaus einweisen zu lassen, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Hinderer: „Ich sehe in dieser Frage wenig Diskussions-, dafür aber umso mehr Umsetzungsbedarf. Bei uneinsichtigen Tuberkulosekranken, die gegen Quarantäneauflagen verstoßen, kann nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes auf Beschluss des zuständigen Amtsgerichts eine Zwangsabsonderung verfügt werden. Und in wenigen Einzelfällen ist das leider auch nötig.“

„Wenn bei einer festgestellten Infektiosität mit dem Corona-Virus bei den Betroffenen Belehrungen und Bußgelder nichts nützen, müssen auch bei dieser Krankheit härtere staatliche Mittel möglich sein. Gesundheitsschutz steht im Vordergrund, aber eine Prise Abschreckung schadet bei manchen auch nichts. Ansonsten sollen sich die beiden Minister die Verantwortung nicht hin und her schieben, sondern gemeinsam eine zweckdienliche Lösung erarbeiten.“

Stuttgart, 6. November 2020

Dr. Hendrik Rupp
Pressestelle

Ansprechpartner

Rainer Hinderer
Vorsitzender des Sozialausschusses im Landtag

Klose Fraktion
Roland Klose
Berater für Sozial- und Gesundheitspolitik