Ergebnisse der SPD-Klausurtagung in Heidenheim

Auf der Klausurtagung in Heidenheim an der Brenz hat die SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg eine Reihe von Positionen festgelegt.

Klimaschutz und Energiewende: Praxis statt Predigt

Wenn wir nicht nur von einer klimaneutralen Wirtschaft träumen, sondern sie umsetzen wollen, braucht das Land viel mehr Strom aus erneuerbaren Energien. Damit das gelingt, müssen Bagger rollen, Windräder gebaut und Photovoltaik (PV)-Anlagen errichtet werden.

Baden-Württemberg produziert immer weniger Strom im Land selbst. Mehr als ein Drittel des Strombedarfs wird importiert. Deshalb legen wir 18 Forderungen für Energiewende und Klimaschutz vor, um vor allem den Ausbau der Wind- und Solarenergie zu stärken.

Wir legen zehn Punkte für den Ausbau der Windkraft vor:

  • Das Land muss zügiger und in großem Umfang geeignete Flächen, auch im Staatsforst bereitstellen. Eine Vorabprüfung muss sicherstellen, dass keine offensichtlichen Gründe gegen eine Windkraftnutzung sprechen (Artenschutz, Denkmalschutz, Flugsicherung, Bebauung). Der 1000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung ist zu streichen.
  • Für die Überarbeitung der Regionalpläne zur Windkraft mit höheren Ausbauzielen (Zwei Prozent der Landesfläche im Mittel der Regionen) ist eine Frist zu setzen.
  • Das Landesplanungsgesetz ist so zu ändern, dass Gebiete außerhalb der Vorranggebiete für Windkraft nicht automatisch Ausschlussflächen sind.
  • Die Genehmigungsverfahren müssen vollständig digitalisiert ablaufen, was Zeit und Kosten spart.
  • Der Landtag trägt durch ein gründliches und zügiges Petitionsverfahren zur Beschleunigung der Genehmigungen bei.
  • Bei Artenschutzproblemen müssen Klimaschutz und Naturschutz gleichwertig abgewogen werden und statt des Individualschutzes muss der Populationsschutz Maßgabe werden.
  • Geeignete Standorte dürfen nicht ohne triftigen Grund als Vorranggebiet kleiner festgelegt bzw. kleiner genehmigt werden als nötig, um die Wirtschaftlichkeit von Anlagen nicht zu gefährden.
  • Nach Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist grundsätzlich der Sofortvollzug anzuordnen, um Verzögerungen durch ungerechtfertigte weitere Rechtsbehelfe zu unterbinden.
  • Für das gesamte Genehmigungsverfahren ist der Stand der Erkenntnisse bei Antragstellung zugrunde zu legen.
  • Beim Repowering von Anlagen sind die bundesgesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten der Vereinfachung des Verfahrens voll auszuschöpfen.

Zugleich legen wir vier Punkte für eine bessere Nutzung und einen größeren Erfolg der Photovoltaik in Baden-Württemberg vor:

  • Wir fordern eine deutliche Vereinfachung der Landesplanungsregeln für Freiflächenphotovoltaik, gerade auch auf landwirtschaftlichen Flächen, innerhalb von Naturparks und Landschaftsschutzgebieten. Insbesondere dann, wenn die Flächen ökologisch aufgewertet werden.
  • Es bedarf einer aktiven Identifizierung und Bereitstellung von Flächen für Freiflächen-PV, z.B. entlang von Verkehrswegen und auch auf Wasserflächen.
  • Wir fordern ein Investitionsprogramm für Anlagen auf landeseigenen Gebäuden (auch Mini-PV-Anlagen) und über Parkplätzen von Landesliegenschaften.
  • Das Land muss ein Förderprogramm für mit Photovoltaik überdachten Park&Ride-Parkplätze auflegen, ebenso eine Kampagne für Mini-/ Balkon-Solaranlagen.

Für eine bessere und erfolgreichere Wärmewende im Land legt die SPD-Landtagsfraktion drei Punkte vor:

  • Die vorhandenen großen Fernwärmenetze im Land müssen mit Landesförderung zügig auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgestellt werden. Erdgas kann dabei nur eine befristete Zwischenlösung sein.
  • Die Pflicht zur Erstellung von Wärmeplänen wird mit angemessener Frist (zwei Jahre länger als bei den großen Kreisstädten) auf alle Gemeinden ausgedehnt. Das Land fördert diese entsprechend und die Landkreise werden verpflichtet, die Erstellung gemeinsam mit den kleineren Gemeinden zu realisieren.
  • Alle landeseigenen Gebäude werden bis 2035 klimaneutral mit Energie versorgt, dazu gibt es auch Schattenpreise als Grundlage der Sanierungsentscheidungen.

Die SPD fordert zudem, dass sich das Land dazu verpflichtet, bis Ende 2023 1000 Ladesäulen für E-Mobile in und an den eigenen Liegenschaften zu errichten, je nach Gegebenheit nicht nur für Beschäftigte, sondern auch als öffentlich zugängliche Ladesäulen.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch: „Man kann nicht für Windräder sein, aber dann keine Windräder bauen. Der Ausbau der Windkraft im Land muss viel schneller und entschiedener vorangetrieben werden. Baden-Württemberg ist doppelt so groß wie Rheinland-Pfalz, hat aber nicht einmal halb so viele Windräder. 2020 wurden im ganzen Land gerade einmal 12 Windenergieanlagen in Betrieb genommen. Bayern baut achtmal so viel Freiflächen-Photovoltaik aus. Die Landesregierung selbst hat den 8000 landeseigenen Dächern nur zwölf Photovoltaikanlagen installiert. Das Land selbst kann und muss deutlich aktiver werden, um Klimaziele nicht nur auszurufen, sondern sie auch zu erreichen“.

Digitale Teilhabe: Landesstrategie für Künstliche Intelligenz

Der Fortschritt der künstlichen Intelligenz (KI) bedeutet eine weitere industrielle Revolution. Anders als bei der ersten industriellen Revolution vor 200 Jahren müssen wir die Chance nützen, diesen Wandel gesellschaftlich zu begleiten und für die Allgemeinheit mitzugestalten.

So muss die Einführung von KI immer auch von einer beschäftigungspolitischen Weiterentwicklung vorbereitet und begleitet werden. Es darf gar nicht erst zu einer Situation kommen, in der die Existenz persönlicher Beschäftigungsverhältnisse und der Einsatz von KI in den Unternehmen gegeneinander ausgespielt werden.

Wenn sich die Arbeit in den Betrieben durch den verstärkten Einsatz von KI mitunter grundlegend verändert, kann dies nicht alleine von Entscheidungen der Geschäftsleitung abhängen. Die Mitbestimmung der Beschäftigten muss auch bei KI, bei der Veränderung von Arbeitsplätzen und -inhalten sowie bei der dadurch erforderlichen Qualifizierung gestärkt werden. Hierzu gehören beispielsweise eine Mitsprachemöglichkeit, welches KI-System eingeführt wird und in welcher Form dies geschieht, sowie Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Definition der Zielsetzung von KI-Systemen.

  • KI verlangt auch nach weit mehr Weiterbildung und Qualifizierung. Hier ist für ein Mitbestimmungs- und Initiativrecht für Betriebsräte in Weiterbildungsfragen zu sorgen, dazu für Programme des Landes insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
  • KI im Land braucht Schwerpunktsetzungen und klare Förderkriterien. Die vielen exzellenten Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Baden-Württemberg müssen verzahnt werden. Es genügt nicht, an einzelnen Standorten Entwicklungen anzustoßen und darauf zu vertrauen, dass die Erkenntnisse und Ansätze schon weitergetragen werden.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch: „Wir haben zu viele Täler im Land, als dass ein einziges Cyber Valley genügen würde.“

  • Die Dynamik bei der KI darf nicht durch zu hohe Hürden bei der Ausgründung von Unternehmen aus den Hochschulen behindert werden. Die Landesregierung soll prüfen, inwieweit z.B. jungen Forschenden ein „Extra-Jahr“ im Anschluss an die Promotion zur Gründung eines Start-ups ermöglicht werden kann.
  • In Baden-Württemberg können neben den Universitäten auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) mit ihrer Nähe zu den Unternehmen und der Industrie Motor einer solchen Zukunftsorientierung sein. Hierfür muss auch deren Forschungspotential gehoben werden. Wir fordern deswegen insbesondere den Ausbau des Promotionsrechts für die HAWs.
  • Auch müssen KI-Forschende nicht nur ausgebildet, sondern auch an den Hochschulen gehalten werden. Dafür und für die Attraktivität für internationales Spitzenpersonal helfen Angebote wie Dauerstellen für Daueraufgaben, die Gebührenfreiheit für internationale Studierende und das Zweitstudium an unseren Hochschulen, dazu auch der Ausbau der Kinderbetreuung an den Hochschulen, mehr Stipendienprogrammen für Promotionen im Bereich KI, Priorisierung beim Ausbau von Tenure-Track-Professuren, und Forschungsmittel für anwendungsorientierte Arbeiten.
  • Wir fordern eine Evaluation, welche Studiengänge das Potenzial bieten, die durch KI entstehenden neue Berufsbilder zu bedienen, und die Ermittlung, welche neuen Studiengänge hierfür benötigt werden.
  • Die wichtigsten Ressourcen für die KI-Forschung sind: Daten, Datenleitungen und Rechnerkapazität. Mehr und bessere Daten bedeuten bessere KI-Systeme. Deswegen muss das Sammeln und das Zur-Verfügung-Stellen von Daten für die Forschung in staatlicher Hand liegen und für alle Forschungsstellen nutzbar sein. Wir wollen verhindern, dass sich allein eine digitale Oberschicht die Möglichkeit sichert, aus Daten Gewinne zu machen. Wir fordern von der Landesregierung einen zukunftsweisenden open Data-Vorschlag, der Datenschutzregelungen auf EU- und Bundesebene mit den Ansprüchen der Forschung an Datenmaterial in Einklang bringt.
  • Es darf nicht sein, dass Unternehmen in ihrer Entwicklung und beim Einsatz von KI gehemmt sind, weil Baden-Württemberg beim Ausbau schneller Datenverbindungen nach wie vor hinterherhinkt. Es braucht endlich einen energischen Ausbau der glasfasergestützten Breitbandversorgung und der Mobilfunk-Infrastruktur mit dem Ziel, dass bis ins Jahr 2025 mindestens 95 Prozent der Menschen im Land mindestens einen 100 Mbit-Anschluss haben und der 4G-Standard landesweit etabliert ist. Die für gewisse KI-Anwendungen erforderlichen höheren Breitbandraten sowie 5G müssen im Land verfügbar sein.
  • Ein Verständnis für die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten maschinellen Lernens muss an den Schulen entweder im Ausbau und der Weiterentwicklung des Faches Informatik erlernt werden oder in einer Stärkung der fächerübergreifenden Relevanz des Themas KI in Form einer Leitperspektive.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch: „Künstliche Intelligenz muss den Sprung aus der Forschung ins alltägliche Leben schaffen. Dazu gehört, dass wir für die nötige Infrastruktur sorgen müssen, auch für die Vermittlung grundlegender Kompetenzen an unseren Schulen. Dazu gehört aber auch, dass wir uns endlich daranmachen, die Einführung von KI gesellschaftlich zu begleiten: Mit Mitbestimmung in den Betrieben, mit Aus- und Weiterbildung, die auch nach dem digitalen Umbruch gute Arbeitsplätze sichert. Wir haben die Chance, diese neue industrielle Revolution von Anfang an menschlich zu gestalten, ohne wie bei der ersten Revolution Jahrzehnte darum kämpfen zu müssen.“

 „Baden-Württemberg ist bei der KI nicht schlecht aufgestellt. Aber die digitale Zukunft gelingt nur dann, wenn sie alle mitnimmt. Wir brauchen mehr als eine digitale Oberschicht“.

 SPD-Fraktion zur Wahlrechtsreform

Die SPD-Landtagsfraktion hat den Grundsatzbeschluss gefasst, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Das ist logisch und notwendig im Hinblick auf die Möglichkeiten, die Menschen in diesem Alter in anderen Lebensbereichen haben. Das Wahlrecht kann und darf da nicht hinterherhinken.

Ebenfalls unterstützt die SPD-Fraktion ein Zweitstimmenwahlrecht. Wir wollen darauf achten, dass die Ausgestaltung dieser Reform den ursprünglichen Ideen einer besseren und gerechteren Repräsentation im Parlament dient, also beispielsweise einem angemessenen Frauenanteil unter den Abgeordneten. Hier herrschen in Baden-Württemberg immer noch völlig unzureichende Zustände vor. Der Landtag zählt zu den Länderparlamenten mit dem geringsten Frauenanteil unter den Abgeordneten.

Die SPD wird auch die Einführung von Landeslisten begleiten, wie sie die Landespartei seit Langem einfordert.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch: „Grün-Schwarz schickt sich endlich an, die lange geforderte Wahlrechtsreform anzugehen. An der SPD soll das nicht scheitern. Gleichzeitig wollen wir in den Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen darauf achten, dass die künftige Systematik nicht dazu verwendet werden kann, anderen Zwecken zu dienen bzw. bestimmten Parteien im Stadt-Land-Gefälle Vorteile zu verschaffen.“

Corona-Impfungen: Jetzt nicht nachlassen

Nach einem Austausch mit Alena Buyx, der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, hat sich die Landtagsfraktion in der Frage des weiteren Umgangs mit Impfungen und Testungen positioniert. Die SPD hält es für vertretbar, im Falle eines deutlichen Anstiegs des Infektionsgeschehens unterschiedliche Auflagen für Geimpfte/Genesene und Nichtimmunisierte zu verhängen. Die SPD hält es auch für angemessen, Tests für Ungeimpfte kostenpflichtig zu machen.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch: „Es ist keine Impfpflicht, wenn man ohne ausreichenden Schutz mitten in einer Pandemie weniger Möglichkeiten hat als Menschen, die sich zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer haben immunisieren lassen. Es besteht in Deutschland keine Pflicht, einen Führerschein zu machen, aber wer keinen Führerschein hat, kann eben nicht Autofahren. Und niemand käme auf die Idee, dass deswegen der Staat die Führerscheine bezahlen muss.“

Die SPD fordert das Land zudem auf, mit der Schließung der Impfzentren zum 30. September die flächendeckende öffentliche Impfstruktur nicht völlig abzuschaffen. In allen Landkreisen soll es über den 30. September hinaus ein stationäres Angebot geben, bei dem Impfungen möglich sind – ohne Termin, mit bester ÖPNV-Anbindung, mit Wartezonen im Freien und der Möglichkeit, Impflinge auch in Fremdsprachen zu beraten. Dazu bieten sich die Gesundheitsämter an, die ohnehin Impfmöglichkeiten anbieten. Gleichzeitig könnte dies ein guter Anlass für die nötige weitere Stärkung der Gesundheitsämter sein.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch: „Weder die nach wie vor ungenügende Impfquote noch die Aussichten auf den kommenden Herbst sind ein guter Anlass, wenn sich die öffentliche Hand komplett aus dem Impfen zurückzieht. Trotz aller Angebote bei den niedergelassenen Ärzten sollten wir vorerst eine Sicherheitsreserve behalten. Nach dem Zuviel der teils deutlich überdimensionierten Impfzentren sollte es jetzt kein Zuwenig geben, sondern das richtige Maß“.

Queerpolitik der SPD: „wir werden“ statt „wir wollen“

Als SPD-Landtagsfraktion sind wir davon überzeugt, dass es nun an der Zeit ist, aufzuarbeiten, welche Leerstellen sich in der Coronapolitik mit Blick auf queere Menschen finden und was daraus für die Zukunft zu lernen ist.

  • Wir fordern, in künftigen Corona-Verordnungen auch die Belange von queeren Menschen, insbesondere den Aspekt der Wahlfamilie, entsprechend zu berücksichtigen.
  • Queere Geflüchtete brauchen im Asylverfahren eine besondere Beratung. Deshalb benötigen wir ein Konzept für die Beratung und Betreuung queerer Geflüchteter.
  • Wir fordern, dass queere Geflüchtete in Sammelunterkünften für queere Menschen untergebracht werden, wie dies z.B. bereits in Tübingen praktiziert wird mit der Einzelunterkunft für Frauen und Kinder bzw. besonders Schutzbedürftige. Hier sollten auch queere Geflüchtete aufgenommen werden.
  • Angebote für queere Jugendarbeit müssen selbstverständlicher Teil der Jugendarbeit sein und entsprechend bei der Finanzierung angemessen berücksichtigt werden.
  • Queere Jugendarbeit soll wie in anderen Bundesländern auch in Baden-Württemberg zunehmend professionalisiert werden. Wir fordern daher die Einrichtung einer ‚Fachstelle Queere Jugend BW‘.
  • Auch im ländlichen Raum braucht es Strukturen für Angebote für queere Menschen. Durch die Entstehung einer ‚Fachstelle Queere Jugend‘ könnten derlei Strukturen auch im ländlichen Raum besser flächendeckend umgesetzt werden.
  • Bei psychosozialen Beratungsangeboten muss noch mehr auf die spezifische Lage von trans* Menschen eingegangen werden und ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt werden, wie z.B. eine Möglichkeit, sich vor Ort umzuziehen sowie gezielte Unterstützung/Beratung für den Umgang mit der Familie zu erhalten.
  • Wir fordern deshalb, dass Therapeut*innen für die Problemlage besonders sensibilisiert werden, ohne ihr Gegenüber zu pathologisieren, da die Ursachen häufig in der queere Menschen ablehnenden Gesellschaft verortet sind.
  • Auf Bundesebene fordern wir die Einsetzung einer Expertenkommission der neuen Bundesregierung. Diese Expertenkommission soll alle Erscheinungsformen von LSBTIQA*-Gewalt untersuchen, erfassen und die daraus folgenden Handlungs-empfehlungen in einen Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz einbetten.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch: „An Weihnachten 2020 war das Zusammenkommen mit der so genannten Wahlfamilie unmöglich. Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie sind für queere Menschen – auch bedingt durch die häufige Diskriminierung in der Herkunftsfamilie – essenziell und überlebenswichtig. Definitionen von Familie bezogen sich deutschlandweit in mehreren Fällen lediglich auf Heteronormativität und biologische Verwandtschaft. Dies macht deutlich, dass es nicht reicht, queere Menschen ,mitzumeinen‘, sondern dass sie auch ‚mitgedacht‘ werden müssen.“

Stuttgart, 16. September 2021

Achim Winckler
Pressesprecher