Ute Vogt: „Das Urteil des VGH ist eine Ohrfeige für den Kultusminister. Er muss jetzt unverzüglich seinen gescheiterten Kurs korrigieren und die Wahlfreiheit bei der Fremdsprachenfolge an den Gymnasien gesetzlich verankern“

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die „Französischpflicht“ an den Gymnasien der Rheinschiene vorerst auszusetzen. „Das Urteil des VGH ist eine schallende Ohrfeige für den Kultusminister. Er muss jetzt unverzüglich seinen gescheiterten Kurs korrigieren und die Wahlfreiheit bei der Fremdsprachenfolge an den Gymnasien gesetzlich verankern“, forderte SPD-Fraktionschefin Ute Vogt.

Es werfe ein bezeichnendes Licht auf die „völlig uneinsichtige Haltung“ von Kultusminister Rau, dass sich Eltern und Schüler ihr Recht auf Wahlfreiheit bei der Sprachenfolge an den Gymnasien der Rheinschiene auf gerichtlichem Weg erstreiten müssen. Anträge der SPD, auf das Pflichtfranzösisch an der Rheinschiene zu verzichten, hätten CDU und FDP im Landtag stets abgelehnt. Vogt forderte die Landesregierung auf, nicht länger gegen den Willen von Eltern und Schülern eine einseitige Fremdsprachenkonzeption am Gymnasium durchzupeitschen.

Vogt machte darauf aufmerksam, dass die Eltern zum Zeitpunkt der Einführung des Französischunterrichts an den Grundschulen davon ausgehen mussten, bei der Fortführung der Fremdsprachen an den weiterführenden Schulen dann Wahlfreiheit zu erhalten. Der Verwaltungsgerichtshof weise in seinem Urteil völlig zu Recht auf diesen Aspekt hin. Außerdem müsse die Landesregierung der Forderung des Gerichts entsprechen, die Entscheidung über die Fremdsprachenfolge an den weiterführenden Schulen dem Parlament überlassen, so Vogt.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher