Die neue CDU-Ministerin hat das Gesetz wohl nicht wirklich verstanden. „Betriebsbezogene Fortbildungen“ ordnet der Arbeitgeber an. Er übernimmt auch die Kosten dafür. Da braucht es keinen Freistellungsanspruch der Beschäftigten – geschweige denn „Urlaub“. Das Bildungszeitgesetz macht eine fachliche Weiterbildung für Arbeitnehmer über den Tellerrand des rein betrieblichen Zwecks hinaus möglich. Eine Abkehr von diesem Anspruch ist politisch höchst heikel und gesellschaftlich eine Rolle rückwärts.

Stuttgart, 20. Mai 2016, Statement von MdL Peter Hofelich, Finanzpolitischer Sprecher