MdL Alfred Winkler: „Das Land muss die Käfighaltung vor das Verfassungsgericht bringen“

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, gegen die derzeitige Form der Käfighaltung vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Nur so könne erreicht werden, dass die Haltungsbedingungen wirklich artgerecht verbessert werden, sagt der agrarpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Alfred Winkler. Bislang allerdings zeige das Land wenig Interesse, diesen Schritt zu tun und sich einer entsprechenden Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen die neue Haltungsverordnung anzuschließen.

Winkler hält es für skandalös, dass trotz des klaren Verbots der Käfighaltung durch das Bundesverfassungsgericht inzwischen auch in Baden-Württemberg die Käfighaltung durch die Hintertür wieder eingeführt wurde. Winkler verweist dabei auf die Käfiggröße, die heute nur geringfügig größer sei als vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Fläche je Legehenne sei von ca. 500 cm2 auf lediglich 800 cm2 erhöht worden.

Winkler: „Vor dem Verfassungsurteil hatte ein Huhn in Käfighaltung weniger Platz als auf einem Din-A4-Blatt, jetzt ist es gerade mal ein bisschen mehr.“ Diese Form der Käfig-haltung in den sog. „ausgestalteten Käfigen“ verstößt nach Winklers Auffassung klar ge-gen den Tierschutz.

Der SPD-Agrarexperte will, dass gleich auf Freiland- und Bodenhaltung umgestellt wird. Das bundesweite Anwachsen der Haltung von Legehennen in Boden- und Freilandhal-tung in den letzten zehn Jahren von knapp 10% auf nunmehr über 30% zeige deutlich, dass diese Umstellung ökonomisch funktioniert. Auch die Verbraucher könnten also et-was für den Tierschutz bei der Legehennenhaltung tun. Gerade zu Ostern sollte darauf geachtet werden, dass die gekauften Eier wenigstens aus Boden- und Freilandhaltung, am besten aus biologischer Haltung stammen.


Helmut Zorell
Pressesprecher