Gemeinsame Pressemitteilung von CDU- und SPD-Landtagsfraktion
Oettinger und Drexler appellieren an Landesregierung: „Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes umsetzen“

Förderung der großen Wasserkraft muss kommen

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD im Landtag, Günther Oettinger und Wolfgang Drexler, sprechen sich dafür aus, das Vermittlungsverfahren beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zeitnah durchzuführen. Sie appellieren deshalb an die Landesregierung, entsprechend einem von allen Fraktionen unterstützten Parlamentsantrag im Vermittlungsausschuss sinnvolle Ergänzungen zu beraten und zu verabschieden, nachdem das EEG zuvor im Bundesrat entgegen den Erwartungen des baden-württembergischen Landtags vorerst auf Eis gelegt worden war.

Im Landtag von Baden-Württemberg bestand bei der Debatte zum EEG-Gesetz am 6. Mai 2004 fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nötig und sinnvoll ist. Differenzen bei den Details sollten die Neufassung dieses wichtigen Gesetzes nicht gefährden. Der Landtag hatte daher in einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag kurz vor der Beratung der EEG-Novelle im Bundesrat die Landesregierung ersucht, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat zuzustimmen. In der Sitzung des Bundesrats am 14. Mai hatte die Landesregierung zusammen mit anderen unionsgeführten Ländern für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votiert, um weitere Verbesserungen des Entwurfs zu erreichen.

Mit der Novellierung wird unter anderem die Förderung auch der großen Wasserkraft, und damit auch des Neubaus des Kraftwerks Rheinfelden, in die Förderung mit aufgenommen. Diese Änderung des Gesetzes werde von allen Fraktionen des Landtages seit langem gefordert und müsse nun mit wenigen Ergänzungen im Vermittlungsausschuss ermöglicht werden, betonten Günther Oettinger und Wolfgang Drexler.

Es gelte, so die beiden Fraktionschefs, die Novellierung vor dem Auslaufen der Härtefallregelungen des bisherigen EEG am 1. Juli 2004 abzuschließen. Ansonsten würden die betroffenen Unternehmen, auch in Baden-Württemberg, unnötig belastet.
In dem Parlamentsantrag vom 6. Mai 2004 hatten alle Fraktionen des Landtags die Landesregierung gemeinsam ersucht, der vom Bundestag beschlossenen Novelle des EEG im Bundesrat zuzustimmen. Gegenüber der Bundesregierung solle die Landesregierung ferner darauf hinwirken, die infolge der Novellierung eintretenden Tatbestände der Überförderung und Mitnahmeeffekte in den nächsten Monitoringberichten auszuweisen. Außerdem sollten, so der Parlamentsantrag, die auf Grund der EEG-Novelle weiter ansteigenden Gesamtkosten verfolgt und bewertet werden; dies gelte auch für den Nettotransfer aus Baden-Württemberg in andere Bundesländer, der von den baden-württembergischen Energieversorgungsunter­nehmen und den Stromkunden im Rahmen der EEG-Förderung zu tragen ist. Die Landesregierung wurde zudem aufgefordert, Vorschläge für eine effizientere Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten, mit der das EEG in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden könne.

Mit dem Gesetz über erneuerbare Energien (EEG) soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen umgesetzt und der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung gesteigert werden. So soll es sich deren Anteil bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöhen.

Christoph Dahl Pressesprecher der CDU-Fraktion

Helmut Zorell Pressesprecher der SPD-Fraktion