MdL Rudolf Hausmann: „Wir wollen die Landesregierung zwingen, endlich Licht ins Dunkel zu bringen und das merkwürdige Verhalten der Finanzverwaltung gegenüber MV rückhaltlos aufzuklären“

Neuer Parlamentsantrag der SPD

In der „unappetitlichen Ehrenamtsaffäre“ des früheren Finanzministers Mayer-Vorfelder will die SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung zur Wahrheit zwingen. In einem neuen Parlamentsantrag wird die Landesregierung aufgefordert, die bisher gar nicht oder nur ausweichend beantworteten Fragen der SPD korrekt und umfassend zu beantworten und weitere inzwischen aufgetauchte Widersprüche aufzuklären. Es sei „unverschämt“, so der SPD-Abgeordnete und Generalsekretär der Baden-WürttembergSPD, Rudolf Hausmann, wie die Landesregierung bisher mit den Fragen der SPD umgegangen sei. Dies dürfe sich ein Parlament nicht bieten lassen und deshalb müsse die Landesregierung jetzt endlich den Mut zur Wahrheit finden.

Hausmann will von der Landesregierung klar und unzweideutig die Frage beantwortet haben, ob die von Mayer-Vorfelder kassierte Aufwandsentschädigung beim VfB Stuttgart in Höhe von rund 25.000 DM monatlich und das Darlehen in Höhe von rund 300.000 DM im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit des VfB Stuttgart rechtlich unbedenklich sind und ob die Landesregierung eine Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt in dieser Höhe für angemessen hält. In ihrer letzten Antwort hatte die Landesregierung zu diesen Fragen ausweichend nur mitgeteilt, die entgeltliche Ausübung eines Ehrenamtes für einen als gemeinnützig anerkannten Verein sei gemeinnützlichkeitsrechtlich unbedenklich, wenn die Vergütung durch Satzung, Vorstandsbeschluss oder einzelvertragliche Vereinbarung festgelegt und angemessen ist. Ob, wie von der SPD gefragt, dies im konkreten Fall Mayer-Vorfelders so war, dazu hat die Landesregierung bezeichnenderweise nichts gesagt.

Hausmann: „Das Verhalten der Landesregierung nährt den Verdacht, dass bei dieser Aufwandsentschädigung im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit des VfB Stuttgart nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist und dass die Regierung nun versucht, dieses für sie unangenehme Thema tot zu schweigen. Eine Vorzugsbehandlung für einen früheren Finanzminister darf es aber auf gar keinen Fall geben.“

Hausmann beharrt gegenüber der Landesregierung auf einer vollständigen Aufklärung dieser „Ehrenamtsaffäre“, zumal man nicht behaupten könne, Mayer-Vorfelder sei vor dieser Affäre ein guter Ruf vorausgeeilt. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die Lotto-Affäre, an den Fall Graf, die Stammtischaffäre und die so genannte Honoraraffäre. Schon damals habe sich gezeigt, dass Mayer-Vorfelder ungeniert abkassiert und nicht einmal davor zurückschreckt, als Vorsitzender des Beirates der damaligen landeseigenen L-Bank für einen Vortrag vor diesem Beirat 5.000 DM „Vortragshonorar“ abzuzocken.

Hausmann: „Zu Recht hat die SPD schon damals gespottet, Mayer-Vorfelder habe nicht das Bundesverdienstkreuz verdient, sondern das Nebenverdienstkreuz.“

Hausmann will von der Landesregierung nun zudem wissen, ob Mayer-Vorfelders Angaben im Landtagshandbuch, wonach er ehrenamtlicher Präsident des VfB Stuttgart war, zu vereinbaren sind mit den Äußerungen des derzeitigen VfB-Präsidenten Haas, der in einem aktuellen Beitrag für das VfB-Vereinsblatt „Stadion Aktuell“ die Zahlungen an Mayer-Vorfelder damit rechtfertigte, dass der Bundesligist ein Betrieb gewerblicher Art sei, in dem es keine Gemeinnützigkeit und kein Ehrenamt gebe.

Für wenig glaubwürdig hält Hausmann Äußerungen der Finanzverwaltung in der Öffentlichkeit in den jüngsten Tagen, wonach in der Steuersache MV einiges „dumm gelaufen“ sei. Für Hausmann riechen die Vorgänge um die Steuerakte MV vielmehr nach einer gezielten Vorzugsbehandlung für einen früheren Finanzminister und immer noch sehr einflussreichen CDU-Politiker. Er will deshalb von der Landesregierung wissen, ob es zutrifft, dass gegen Mayer-Vorfelder im Zusammenhang mit seiner Steuererklärung 1999 ein Zwangsgeld zwar verhängt, aber nie vollstreckt wurde. Und er begehrt Auskunft darüber, warum angeblich ein Antrag Mayer-Vorfelders auf Fristverlängerung für seine Steuererklärung 2000 vom zuständigen Finanzamt nicht bearbeitet worden sein soll. Mit diesen Fragen will Hausmann herausbekommen, ob es im Steuerfall Mayer-Vorfelder ein abgekartetes Spiel zwischen MV und den Verantwortlichen der Finanzbehörden gab und inwieweit beim Steuerverfahren Mayer-Vorfelder von dem sonst üblichen Verfahren in solchen Fällen abgewichen wurde.

Die SPD verlangt von der Landesregierung auch Auskunft über das Ergebnis der Überprüfung der Versorgungsbezüge Mayer-Vorfelders durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung und fordert die Regierung auf, dies dem Landtag umgehend mitzuteilen. Nach Ansicht Hausmanns hätte diese Überprüfung schon längst abgeschlossen sein müssen. So aber entstehe auch hier der Verdacht, dass die Landesregierung mit allen Mitteln versuche, die „Ehrenamtsaffäre MV“ auf die lange Bank zu schieben.

Die SPD will auch wissen, ob es zutrifft, dass es in der Finanzverwaltung Baden-Württembergs einen so genannten „Promi-Erlass“ gibt, der den Umgang der Finanzbehörden mit Steuerangelegenheiten von prominenten Politikern und Wirtschaftskapitänen regelt, wann dieser Erlass herausgegeben wurde und was der Anlass dafür war.

Kritik übte Hausmann auch daran, dass der Landtagspräsident den Brief des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, in dem nach der Einhaltung der Offenlegungsregeln durch den Abgeordneten Mayer-Vorfelder gefragt wurde, immer noch nicht beantwortet hat. In einem neuen Schreiben an Präsident Straub will nun die SPD auch noch wissen, ob frühere Äußerungen Mayer-Vorfelders zu Beginn der „Ehrenamtsaffäre“, er habe seine Umsatzsteuer stets korrekt bezahlt, im Widerspruch stehen zu seinen Angaben im Landtagshandbuch entsprechend den Offenlegungsregeln für Abgeordnete. Konkret geht es um die Frage, ob Mayer-Vorfelder in irgendeiner Weise an einer Firma beteiligt war, dies aber dem Landtag gegenüber verschwiegen hat.

gez. Helmut Zorell

Fraktionssprecher