"Das Verwaltungsgericht Stuttgart weist Klagen auf Sonderrechte im Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal ab. Auch in der laufenden Aufklärung zum S21-Polizeieinsatz im Schlossgarten ist Mappus kein Betroffener"

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klagen von Stefan Mappus auf Sonderrechte im parlamentarischen Untersuchungsauschuss zum EnBW-Deal seiner CDU-geführten Regierung als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Mappus hatte ein Frage- und Beweisantragsrecht durchsetzen sowie alle Akten des Ausschusses einsehen wollen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) deutlich zurückgewiesen. Das Untersuchungsausschussgesetz begründe keine Sonderrechte für Stefan Mappus. Eine Berufung gegen das Urteil hat das VG nicht zugelassen.

Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass Mappus auch im laufenden Untersuchungsausschuss Schlossgarten II kein Betroffener ist. Dieser klärt die politische Einflussnahme von Mappus‘ CDU/FDP-Regierung auf den verheerenden Polizeiansatz gegen Demonstranten am 30.9.2010. Es gehe um „die Aufklärung und Bewertung des politischen Handelns“ von Mappus, nicht um persönliche Verfehlungen.

„Klarer kann man nicht verlieren. Jetzt muss Mappus endlich einsehen, dass auch er an Recht und Gesetz gebunden ist“, sagt Uli Sckerl, Obmann der Grünen in beiden Untersuchungsausschüssen. „Es ist jetzt an der Zeit, dass er seine juristischen Scharmützel einstellt und Verantwortung übernimmt für den misslungenen EnBW-Deal und den aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz im Schlossgarten“, sagt Sascha Binder, Obmann der SPD.

Grüne und SPD bewerten das Urteil als wichtigen Nachhilfeunterricht in Sachen parlamentarischer Kontrolle von Regierungen. „Mappus wollte sich mit seinen Anträgen zum handelnden Akteur aufschwingen. Dabei hat er völlig verkannt, dass der Landtag seine Regierungszeit kontrolliert. Daher kann er nicht mit Frage- und Beweisantragsrecht quasi Teil des Untersuchungsausschusses sein. Diese absurde Denkweise lässt sich kaum anders erklären als mit einem schwierigen Verhältnis zur Rechtsordnung, das Mappus schon mit dem Verfassungsbruch beim EnBW-Deal offenbart hat“, so Sckerl und Binder.

Das Urteil belege weiter, dass sich der Untersuchungsausschuss stets an Recht und Gesetz gehalten habe und die ständigen Vorwürfe von Mappus gegen das Ausschussverfahren völlig aus der Luft gegriffen sind.

Stuttgart, 5. August 2015