MdL Birgit Kipfer: „Um die SPD auf kaltem Wege zu enteignen, hat die CDU auch hier im Land eine offenkundig verfassungswidrige Klausel ins Mediengesetz aufgenommen“

SPD verlangt schnelle Novellierung
Nach dem eindeutigen Urteil des niedersächsischen Staatsgerichtshofs zum dortigen Mediengesetz steht für die SPD fest, dass auch das hiesige Mediengesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Die medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Birgit Kipfer, fordert deshalb die Landesregierung auf, das im Januar 2003 novellierte baden-württembergische Mediengesetz schleunigst zu ändern. Gegen alle Warnungen der SPD hätten damals Teufel, Palmer und Oettinger eine Klausel im Mediengesetz durchgepeitscht, wonach Unternehmen die Zulassung zum Betrieb von Privatrundfunk und Fernsehen generell untersagt wird, wenn politische Parteien an ihnen beteiligt sind, selbst wenn es nur eine einzige Aktie wäre. Die SPD hatte diese Bestimmung von Anfang an als verfassungswidrig eingestuft und darauf gedrängt, nur solche Unternehmen vom Betrieb eines Rundfunks auszuschließen, an denen Parteien unmittelbar oder mittelbar „mehr als geringfügig“ beteiligt sind.

Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat nun klar und eindeutig festgestellt, dass die mit dem baden-württembergischen Mediengesetz identische Klausel im niedersächsischen Mediengesetz gegen die Verfassung verstößt. Wörtlich heißt es in dem Urteil vom 6. September 2005: „Ein derart weitgehender Ausschluss auch von Minderheitsbeteiligungen politischer Parteien und Wählergruppen an der Veranstaltung privaten Rundfunks ist der Herstellung von Staatsferne, Überparteilichkeit und Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk nicht nur nicht dienlich, sondern bewirkt das Gegenteil: Er schließt gesellschaftlich relevante Gruppen von der Gestaltung eines die Meinungsvielfalt sichernden Rundfunkkonzepts aus. Das überschreitet die Grenzen, die der Schutz der Rundfunkfreiheit von Verfassung wegen zu beachten hat.“

Die im Zuge der Anti-SPD-Kampagne aufgenommene neue Bestimmung in Paragraph 13 des baden-württembergischen Landesmediengesetzes lautet wörtlich: „Die Zulassung darf nicht erteilt werden an politische Parteien oder Wählervereinigungen sowie Unternehmen oder Vereinigungen, an denen politische Parteien oder Wählervereinigungen beteiligt sind, unbeschadet der besonderen Bestimmungen über Wahlwerbung – das gleiche gilt für Treuhandverhältnisse.“
Kipfer: „Angestoßen von CSU-Chef Stoiber hat auch die CDU im Land als willfähriger Helfer das Mediengesetz geändert, um der SPD wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Eine solche Enteignung von SPD-Eigentum hat es zuletzt unter den Nazis und nach dem Krieg unter den Kommunisten in Ostdeutschland gegeben. Die Landesregierung und die CDU-Fraktion sind nun aufgefordert, auf den Pfad der Verfassungstreue zurückzukehren und das Mediengesetz nach den klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben zu novellieren.“

Die Medienexpertin der SPD zeigte sich erleichtert darüber, dass die Verfassungsrichter in Niedersachsen die Pläne von CDU und CSU zurückgewiesen haben, die historisch begründbaren Medienbeteiligungen der SPD zu verunglimpfen. Mit ihrem Urteil hätten die Verfassungsrichter zudem in aller Klarheit festgestellt, dass sich auch politische Parteien auf die Rundfunkfreiheit berufen können. Kipfer wörtlich: „Die parteipolitisch motivierte Neuregelung des Landesmediengesetzes hatte eben nicht die Sicherung der Staatsferne und der Rundfunkfreiheit zum Ziel. Die CDU wollte damit unter Bruch der Verfassung der SPD wirtschaftlich und politisch schaden. Diese Strategie ist jetzt als offenkundig verfassungswidrig gescheitert. Ich fordere Herrn Oettinger auf, daraus schleunigst die Konsequenzen zu ziehen.“

Helmut Zorell,
Pressesprecher