Regierungsfraktionen bringen in den Innenausschuss Änderungsanträge ein

Das Landespersonalvertretungsgesetz wurde in der heutigen Sitzung des Innenausschusses als federführendem Ausschuss beraten. Die Regierungsfraktionen haben mit der Einbringung von Änderungsanträgen noch eigene Akzente am Gesetzentwurf gesetzt. Diese waren das Ergebnis intensiver, 15 Monate währender Beratungen und Gespräche mit vielfältigen Akteuren von Seiten der Arbeitgeber sowie von Arbeitnehmerseite.

So wurden insbesondere die Mitbestimmungsrechte der akademischen Mitarbeiter an Hochschulen gestärkt. Weiterhin wurde eine Evaluierung des Gesetzes nach drei Jahren – dieser Punkt auch mit Zustimmung der CDU-Fraktion – verankert. Verbesserungen gibt es beispielsweise für beurlaubte Beschäftigte: In Zukunft erlischt das Wahlrecht bei Inanspruchnahme von Elternzeit erst nach zwölf anstatt wie früher nach sechs Monaten.

Die Stärkung der Mitbestimmungsrechte steht für die Regierungsfraktionen bei der Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes im Vordergrund. Die berechtigten Interessen der Beschäftigten nach aktiver Teilhabe an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen stellen einen Schwerpunkt der Gesetzesnovelle dar. Baden-Württemberg betritt mit dem Gesetzentwurf kein Neuland, sondern bewegt sich vom Schlusslicht unter den Bundesländern in das obere Drittel.
MdL Manne Lucha: „Es ist ein großer Erfolg, dass die Mitbestimmungsrechte der Akademischen Mitarbeiter an Hochschulen jetzt gestärkt werden. Bisher war diese Gruppe weitgehend von der Mitbestimmung ausgenommen.“

Nik Sakellariou ergänzte: „Über 1000 Änderungsvorschläge sind vorgebracht worden. In einer Vielzahl von Sitzungen mit Beschäftigten, Personalräten, Gewerkschaften und den Einrichtungen selbst wurden überwiegend Lösungen zugunsten der Beschäftigten gefunden. Die durchgängig verbesserte Mitbestimmung wird sich positiv auf die Produktivität und die Arbeitsmotivation im öffentlichen Dienst auswirken.“

Stuttgart, 13. November 2013