Hier gibt es die PDF-Version: Leistungsfähigkeit der Kommunen erhalten

Für zukunftsfeste und leistungsfähige Kommunen. Für eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Für mehr Unterstützung durch das Land. Wir leben in einer Zeit mit multiplen Krisen, die parallel verlaufen und unser Leben stark verändern. Zur Herkulesaufgabe des Klimawandels und der Bewältigung der Folgen der Pandemie kommt nun auch ein Krieg mitten in Europa hinzu. Menschen auf der Flucht, die Zuflucht in Deutschland suchen, Fragen der Energieversorgung-und sicherheit und steigende Preise kommen zu den bereits bestehenden Herausforderungen hinzu. Der Fachkräftemangel verstärkt diese Krisen noch.
Die Kommunen in Baden-Württemberg sind in Sorge, dass sie angesichts der großen Veränderungen und den damit verbundenen neuen Aufgaben und Rechtsansprüchen überfordert werden. Eine stetige Aufgabenverdichtung trifft auf einen Fachkräftemangel, der auch die Kommunen betrifft. Dieser Sorge haben die Kommunen in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Ausdruck verliehen.
Wir können es uns nicht leisten, dass unsere Kommunen mit den aktuellen Entwicklungen nicht Schritt halten können. Denn gerade in Krisenzeiten ist ein handlungsfähiger Staat unabdingbar. Deshalb müssen wir unsere staatlichen Strukturen zukunftsfest machen. Hierzu gehört die Überprüfung von Bestehendem, das Trennen vom Überflüssigen und die Einführung von zeitgemäßen Strukturen. Die grün-schwarze Landesregierung geht aber gerade diesen Schritt nicht.

Grün-Schwarz ist behäbig statt aktiv.
Grün-Schwarz ist ängstlich statt entscheidungsfreudig.
Grün-Schwarz bedeutet Stillstand statt Fortschritt.

Dies lähmt unser Land und der Hilferuf der Kommunen ist Ausdruck dieser Situation. Wir teilen die Analyse, dass die Landesregierung weit unter ihren Möglichkeiten bleibt. Wir wollen einen aktiven Staat, der handlungsfähig ist und es auch bleibt. Dafür müssen wir jetzt die Weichen stellen und die Kommunen dabei unterstützen, dass sie leistungsfähig bleiben.
Unsere Vorschläge im Überblick:
–> Grundlegende Aufgabenkritik
–> Evaluierung des Konnexitätsprinzips
–> Taskforce für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen
–> Absenkung des Vorwegabzugs aus dem kommunalen Finanzausgleich
–> Bürokratieabbau
–>  Stärkere Einbindung der Kommunen in Entscheidungsprozesse

Im Einzelnen stellen sich unsere Vorschläge wie folgt dar:

1. Grundlegende Aufgabenkritik
Wir leben in einer Welt voller Umbrüche und großer Veränderungen. Dies führt zu einer stetigen Aufgabenverdichtung, insbesondere auch in den Kommunen. Viele Aufgaben werden den Kommunen vom Land auferlegt. Diese Herausforderungen können nur über eine grundlegende, kontinuierliche und ehrliche Aufgabenkritik des Landes gelöst werden. Gegenstand der Aufgabenkritik muss sowohl der Aufgabenbestand als auch die Art und Weise der staatlichen Aufgabenwahrnehmung sein. Es ist zu untersuchen, was leistbar und erforderlich ist. Daraus muss dann eine Aufgabenpriorisierung erfolgen. Neben der Aufgabenkritik muss auch eine Überprüfung von Standards erfolgen. Im Zuge dessen muss geklärt werden, ob Standards ausgesetzt oder abgeschafft werden können.

2. Evaluierung des Konnexitätsprinzips
Die Umsetzung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt.“) soll evaluiert werden. Ziel ist es festzustellen, wie wirksam das Konnexitätsprinzip in der Praxis ist. Ein Schwerpunkt muss auf der Frage liegen, ob die Kommunen bei der Übernahme von neuen Aufgaben auch mit den dafür tatsächlich erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden.
Neben den Kommunen betrifft die Problematik der sachgerechten Ressourcenausstattung auch die nachgeordneten Behörden des Landes. Auch diesen werden immer mehr Aufgaben übertragen, ohne damit aber einen wesentlichen Personalaufbau zu verbinden.

3. Taskforce für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen
Wir brauchen eine gute digitale Verwaltung in Baden-Württemberg, um Verwaltungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger schneller und effektiver zu machen. Gleichzeitig entlastet das digitale Angebot von Verwaltungsdienstleistungen das Personal und schafft Freiräume zur Bearbeitung von anderen Aufgaben.
Die gesetzlich vorgeschriebene Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 wurde verfehlt. Die Landesregierung muss bei der Verwaltungsdigitalisierung endlich den Turbo einlegen. Und: Das Land muss die Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung stärker unterstützen. Deshalb fordern wir eine Taskforce, die eine interne Prozessberatung für Kommunen zur Umsetzung des OZG anbietet und die Kommunen bei der Implementierung unterstützt. Bislang wird den Kommunen technisch ein Baukasten zur Verfügung gestellt, um einige Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Die Kommunen sind aber personell nicht so ausgestattet, dass sie die erforderlichen Prozesse aufsetzen können.
Zusätzlich soll das Land die Kommunen dabei unterstützen, digitale Infrastrukturen zu schaffen, beispielsweise für das unkomplizierte digitale Bezahlen von Verwaltungsdienstleistungen.

4. Absenkung des Vorwegabzugs
Die Kommunen sollen wieder mehr eigene Entscheidungsspielräume erhalten und die Zukunftsthemen vor Ort selbst gestalten können. Wir wollen eine starke kommunale Selbstverwaltung und sind davon überzeugt, dass die Kommunen am besten wissen, wie sie Zukunftsthemen wie z.B. den kommunalen Klimaschutz oder die kommunale Verkehrswende vor Ort umsetzen. Die Kommunen benötigen hierfür eine auskömmliche Regelfinanzierung. Die Anzahl der Förderprogramme muss reduziert werden, denn mit einer Anschubfinanzierung ist es bei der Gestaltung von Zukunftsthemen nicht getan. Hierfür sind nachhaltige und dauerhafte Strukturen erforderlich. Deshalb wollen wir den Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich absenken.

5. Bürokratieabbau
Es muss eine ständige Aufgabe der Landesregierung sein, gesetzliche Regelungen und Verordnungen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Dies gilt auch für Berichtspflichten. Das Prinzip „One in – One out“ soll auch bei der Übertragung von neuen Aufgaben und Standards gelten. Behördliche Antragsverfahren müssen noch weiter vereinheitlicht und vereinfacht werden. Hierfür ist auch erforderlich, dass Anträge sprachlich verständlich gefasst sind, einheitliche Begriffe verwendet werden und es begleitend gut verständliches Informationsmaterial gibt. So kann der Arbeitsaufwand für die Beschäftigten in der Verwaltung reduziert werden, die dann wiederum mehr Ressourcen für andere Aufgaben haben.
Die Landesregierung muss nach der Auflösung des Normenkontrollrates umgehend erklären mit welchen Instrumenten sie den Bürokratieabbau vorantreiben wird. Bislang tut das Land hierfür noch viel zu wenig.

6. Stärkere Einbindung in Entscheidungsprozesse
Allzu oft behandelt die Landesregierung die Kommunen als Bittsteller. Wir betrachten die Kommunen als Partner auf Augenhöhe. Dies bedeutet auch, dass wir die Kommunen in bestimmte Entscheidungsprozesse stärker einbinden wollen. Dies gilt insbesondere zur Frage der „Machbarkeit“ z.B. zur Umsetzung und Finanzierung von Rechtsansprüchen oder neu hinzukommender Aufgaben.

Ansprechpartner

Melbeck Fraktion
Malin Melbeck
Beraterin für politische Planung und Strategie, Parlamentsrecht, Stellvertretende Fraktionsgeschäftsführerin