MdL Hans-Martin Haller: „Es muss aufhören, dass sich der Landesstraßenbau nach der Finanzkraft der Kommunen richtet, statt nach Dringlichkeit“

Die Landesregierung hat jetzt erstmals eingeräumt, dass finanzstarke Kommunen beim Landesstraßenbau bevorzugt werden. Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Martin Haller, hatte davon Wind bekommen und die Landesregierung offiziell danach gefragt. In der Antwort des zuständigen Innenministers Rech heißt es wörtlich “In einzelnen Fällen hat das Land zugestimmt, dass sich Kommunen finanziell an Landesstraßenbauprojekten beteiligen“.

Für den SPD-Verkehrsexperten ist dies ein unhaltbarer Zustand. Denn die zeitliche Reihenfolge von Straßenbauprojekten dürfe sich nicht daran orientieren, ob sich die Kommunen finanziell am Landesstraßenbau beteiligen, sondern ausschließlich am Bedarf. Dass dem nicht so ist, gibt Innenminister Rech in seiner Antwort auf die Parlamentsinitiative des SPD-Verkehrsexperten auch zu. Auf die Frage, ob er es für richtig erachte, den Landesstraßenbau nicht nur am Bedarf, sondern an finanziellen Zusagen von Kommunen auszurichten, antwortet Rech vielsagend, der Bedarf bleibe „vorrangig“ für die Umsetzung einer Maßnahme.

Haller: „Es kann und darf nicht sein, dass reiche Kommunen von der Landesregierung beim Straßenbau bevorzugt werden und sich aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten mit weniger dringlichen Maßnahmen an besonders dringenden Maßnahmen vorbeikaufen können.“ Durch dieses Vorgehen gerate der ländliche Raum noch weiter ins Hintertreffen, der bei der Verkehrsinfrastruktur ohnehin schon benachteiligt sei.

Haller fordert die Landesregierung deshalb auf, endlich eine klare Priorisierung aller Maßnahmen im vordringlichen Bedarf nach sachlichen Notwendigkeiten vorzunehmen. So lange dies nicht geschehe, würden vornehmlich jene Projekte umgesetzt, die durch eine finanzielle Beteiligung der Kommunen zum Schnäppchen für das Land werden.

Der Innenminister rechtfertigt die kommunale Mitfinanzierung damit, dass dadurch vor allem „aufwändige Projekte“ „frühzeitiger“ finanziert werden könnten. Kommunen dürften sich zudem nur dann finanziell beteiligen, so der Innenminister, wenn die Projekte im vordringlichen Bedarf des Generalverkehrsplanes stünden, wenn damit eine „konkrete kommunale Aufgabe erfüllt“ werde und ein „besonderes kommunales Eigeninteresse an einer zeitnahen Umsetzung des Projektes“ bestehe.

Für den SPD-Verkehrsexperten Haller sind diese Bedingungen allerdings pure Augenwischerei. Sie seien so weit gefasst, dass sie nahezu von jeder Kommune für jedes Projekt erfüllt werden könnten.

Jede Gemeinde habe schließlich ein besonderes kommunales Interesse an einer funktionierenden Infrastruktur vor der eigenen Haustür. Und bei rund 800 Maßnahmen im vor-dringlichen Bedarf für 1 108 Städte und Gemeinden werde es schon zahlenmäßig schwer sein, eine mitfinanzierungswillige Gemeinde zu finden, deren Projekt nicht im vordringlichen Bedarf steht.

Haller: „Ich fordere Verkehrsminister Rech auf, den Bürgern endlich reinen Wein einzuschenken und die Landesstraßen nicht nach Kassenlage der Kommunen, sondern nach Bedarf zu bauen.“


Helmut ZorellPressesprecher