MdL Carla Bregenzer: „Teufel behauptet Verfassungskonflikte, wo keine sind, um die Hochschulen nach seinen Vorstellungen hinzutrimmen“
Die SPD-Landtagsfraktion erkennt in der Normenkontrollklage der Landesregierung gegen die Rahmengesetzgebung des Bundes im Hochschulwesen keineswegs die angegebenen verfassungsrechtlichen Motive. Die Regierung Teufel/Döring sei vielmehr von der Absicht geleitet, ihren Studiengebührenplänen den Weg frei zu machen. Dasselbe gelte für die Frage der Studierendenvertretungen. Auch hier gehe es lediglich darum, eine Quelle kritischer Begleitung der CDU/FDP-Hochschulpolitik möglichst gründlich auszuschalten.
Die SPD erinnert in diesem Zusammenhang an den kuriosen Umstand, dass sich Teufel für seine Winkelzüge ironischerweise an jenes Gericht wendet, das ihm vor wenigen Wochen mit dem Urteil über die Immatrikulations- und Rückmeldegebühren Verfassungsbruch attestiert hat.
Carla Bregenzer, wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, zum heutigen Klagebeschluss: „Teufel behauptet Verfassungskonflikte, wo keine sind, um die Hochschulen nach seinen Vorstellungen hinzutrimmen.“