SPD: Landesregierung greift Kommunen schamlos in die Tasche – von 132 Millionen Entlastung durch Hartz IV will die Landesregierung 99 Millionen selbst behalten

MdL Ruth Weckenmann: „Landesregierung missbraucht Position des Stärkeren. Entlastungsgelder sollen nicht in die Landeskasse sondern vor Ort in den Ausbau der Ganztagesbetreuung gesteckt werden“

Einen schamlosen Zugriff auf die Gemeindefinanzen der baden-württembergischen Kommunen wirft Ruth Weckenmann der Landesregierung vor. Sie begründet ihren Vorwurf damit, dass der Landeshaushalt allein durch den Wegfall des Wohngeldes im Zusammenhang mit Hartz IV um rund 132 Millionen Euro entlastet werde. Die SPD-Fraktion habe von Anfang an deutlich gemacht, dass die im Zusammenhang mit den Hartz IV Reformen eintretende finanzielle Entlastung des Landeshaushalts in voller Höhe an die baden-württembergischen Kommunen weitergegeben werden muss. Dies sei nicht nur ein Akt der politischen Fairness, sondern wesentlicher Bestandteil des in Berlin gefundenen Kompromisses zu den Hartz IV Reformen.

„Wer jetzt aus der Position des Stärkeren die Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg schwächt, begeht Wortbruch“, sagt die SPD-Abgeordnete. Schließlich stünden gerade die Städte und Gemeinden im Land vor noch größeren finanziellen Herausforderungen als die Landesregierung selbst, so dass sie auf die zugesagten finanziellen Entlastungen besonders angewiesen seien.
Im Vorgriff auf die Entlastungsgelder sei in vielen Kommunen auch der notwendige Ausbau der Ganztagesbetreuung schon in vollem Gange. „Das Vertrauen der Kommunen würde böse missbraucht, wenn die Landesregierung sie jetzt hängen ließe und die Entlastungsgelder aus den Hartz IV Reformen zum Auffüllen der Landeskasse verwenden würde“, kritisiert Frau Weckenmann.

Die Parlamentarierin fordert die Landesregierung deshalb auf, ihre kommunalfeindliche Haltung zu beenden und die ganzen 132 Millionen Euro dort zu lassen, wo sie hingehören, nämlich in den Kassen der baden-württembergischen Kommunen. Auf dieser Grundlage solle den Betroffenen auch unverzüglich mitgeteilt werden, wie viel Geld für sie nunmehr zusätzlich zur Verfügung steht. Auch dies sei ein Gebot der politischen Fairness, weil vor Ort die Aufstellung der Gemeindehaushalte für das nächste Jahr bereits in vollem Gange sei und die jeweiligen Kämmerer auf Planungssicherheit bei den zu erwartenden Einnahmen angewiesen seien.

i.V., Matthias Klopfer