MdL Hans-Georg Junginger: „Mit Beginn dieses Monats ist der Spielbankbetrieb in Baden-Baden und Konstanz illegal, weil die Landesregierung trotz klarer Fristen des Bundesverfassungsgerichtes immer noch nicht über die neuen Konzessionen entschieden hat“

Teufel muss dem verfassungswidrigen Treiben seines Innenministers schnell ein Ende setzen

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Juli 2000: „Die bisherige Erlaubnis wirkt bis zur Bekanntgabe einer Entscheidung, längstens aber bis zum 31. März 2002 fort. Verstreicht dieser Termin, ohne dass eine Entscheidung über neue Spielbankerlaubnisse bekannt gegeben worden ist, kann der Betrieb der beiden Spielbanken nicht fortgeführt werden (§ 284 StGB)“ (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels).

Nach diesem glasklaren Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hätte die Landesregierung also spätestens bis zum Ende des vergangenen Monats über die neuen Spielbankkonzessionen für Baden-Baden und Konstanz entschieden haben müssen. Tatsächlich aber ist eine solche Entscheidung bis heute nicht gefallen. Der SPD-Abgeordnete Hans-Georg Junginger, in seiner Fraktion zuständig für das Spielbankenrecht, wirft deshalb der Landesregierung eine „unerträgliche Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes“ vor.

Dieses Verhalten der Landesregierung habe dazu geführt, dass seit dem 1. April dieses Jahres in den Spielkasinos in Baden-Baden und Konstanz ohne deren Verschulden illegales Glücksspiel betrieben wird.

Junginger: „Dass ausgerechnet der Innenminister des Landes, er ist ja auch ´Verfassungsminister‘, eine eindeutige verfassungsrechtliche Vorgabe auf so eklatante Weise missachtet, ist skandalös. Eigentlich müsste er jetzt die ihm unterstellte Polizei einsetzen, um dem illegalen Glücksspiel in Baden-Baden und Konstanz, das er selbst verursacht hat, umgehend ein Ende zu setzen. Ich bin gespannt, ob demnächst jemand den Innenminister des Landes anzeigen wird, weil er wissentlich illegalem Glücksspiel Vorschub leistet.“

Für Junginger ist es ein unerträglicher Zustand, dass die Landesregierung zwar offenbar genügend Zeit hat, um sich mit einer neuen Verordnung für längere Öeffnungszeiten bei Spielhallen zu befassen, innerhalb von fast zwei Jahren aber – seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Spielbankengesetz – zu einer fristgerechten Entscheidung über neue Spielbankkonzessionen für Baden-Baden und Konstanz nicht in der Lage war. Die Leidtragenden dieser unglaublichen Vorgänge seien die Spielkasinos, die nun tagtäglich damit rechnen müssten, dass ihre Häuser wegen Betreibens illegalen Glücksspiels von der Polizei geschlossen werden.

Junginger forderte Ministerpräsident Teufel auf, der Missachtung des Verfassungsgerichtes durch den Verfassungsminister des Landes nicht länger tatenlos zuzusehen und dem gesetzeswidrigen Treiben von Innenminister Schäuble umgehend ein Ende zu setzen.

„Der Ministerpräsident und sein Innenminister als Förderer des illegalen Glücksspiels – eine pikante Vorstellung“, so Junginger.

gez. Helmut Zorell

Fraktionssprecher