Ute Vogt: „Die von Ministerin Stolz angegebene Quote von 20 Prozent reicht bei weitem nicht aus“

Stolz beruft sich zu Unrecht auf Kommunalumfrage

Die SPD-Landes-und Fraktionsvorsitzende Ute Vogt hält die Krippenpläne der Landesregierung für völlig unzureichend. Eine Quote von 20 Prozent, wie sie die Sozialministerin heute erneut bekräftigt habe, gehe an den Erwartungen der Eltern völlig vorbei, so Vogt. Zudem berufe sich die Sozialministerin bei dieser Quote zu Unrecht auf eine Umfrage unter den Kommunen. Die von der Ministerin angeführte Umfrage zum Bedarf an Krippenplätzen stamme noch aus dem Jahr 2006 und habe sich auf die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes bezogen, das Eltern unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab eins einräumt. Das neue Elterngeld aber, das die Nachfrage nach Krippenplätzen noch deutlich steigern werde, sei bei der Bedarfsumfrage unter den Kommunen noch gar nicht berücksichtigt worden, stellt Vogt fest.

Das neue Elterngeld wird nach Einschätzung aller Fachleute dazu führen, so Vogt, dass deutlich mehr Eltern als bisher nach dem ersten Geburtstag des Kindes ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen wollen und deshalb einen Betreuungsplatz brauchen. Eine Quote von 35 Prozent komme deshalb dem tatsächlichen Bedarf schon sehr viel näher.

Um Eltern echte Wahlfreiheit zu bieten, trete die SPD für einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag des Kindes ein.

Vogt: „Solange die Landesregierung den großen Bedarf an Krippenplätzen trickreich kleinredet und den Eltern echte Wahlfreiheit verweigert, bleibt die ganze Kinderland-Rhetorik eine windige Propagandanummer.“

Helmut Zorell
Pressesprecher