Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr und Martin Rivoir, die AK-Vorsitzenden für Wissenschaft, Forschung und Kunst der beiden Regierungsfraktionen, sehen mit Zuversicht der parlamentarischen Behandlung des Landeshochschulgesetzes entgegen. Der überarbeitete Entwurf soll am19. Februar in den Landtag eingebracht werden. Dabei betonte Schmidt-Eisenlohr, dass der Entwurf aus seiner Sicht einen guten Ausgleich der verschiedenen Interessen darstellt: „Unter der Leitlinie Vertrauen und Verantwortung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Baden-Württemberg weiter voran gehen kann und ein hervorragender Wissenschaftsstandort bleibt.“

Als bedeutende Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf hob Rivoir insbesondere hervor, dass im Rahmen der Weiterentwicklung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, unter bestimmten Bedingungen Zusammenschlüssen von Hochschulen für angewandte Wissenschaft ein qualitätsgesichertes, befristetes Promotionsrecht zu verleihen. Der Abgeordnete betonte: „Damit schärfen wir – zusammen mit weiteren Maßnahmen – das Profil der Hochschulen für angewandte Wissenschaften als Orte angewandter Lehre und Forschung und entwickeln den Hochschulstandort Baden-Württemberg weiter.“

Schmidt-Eisenlohr hob die neuen Elemente hervor, die dazu beitragen, die Qualität wissenschaftlicher Karrieren sicherzustellen. Neben den Erleichterungen beim Tenure Track – dem evaluierten Karriereweg von der Juniorprofessur zur dauerhaften W3-Professur – sieht er hier insbesondere die Promotionsvereinbarung als Einstieg in die Qualitätssicherung bei der Promotion an. „Mit der verbindlichen Promotionsvereinbarung setzen wir das Land an die Spitze der Bewegung. Und mit dem Konvent der Doktorandinnen und Doktoranden geben wir diesen in Fakultäten und Universitäten eine starke Stimme.“

Ein von vielen Seiten kritisierter Punkt am Entwurf des Landeshochschulgesetzes war die vorgesehene Verpflichtung der Hochschulen, für diverse Prüfungen und außercurriculare Angebote Gebühren zu erheben. Rivoir betonte: „Wir haben zugehört und daraus Schlüsse gezogen. Auch an diesem Punkt wollen wir den Hochschulen die Freiheit geben, selbst zu entscheiden, wo Gebühren erhoben werden und wo nicht.“ Rivoir kündigte außerdem an, die weitere Entwicklung bei diesem Punkt mit einem Entschließungsantrag beobachten zu wollen.

„Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir jetzt eine gute Balance gefunden haben“, betonte auch Schmidt-Eisenlohr. Das betreffe nicht nur das Thema der Gebühren, sondern auch ganz generell den Abbau von Bürokratie. So soll auf einige im bisherigen Entwurf vorgesehene, verpflichtende Ausschüsse verzichtet werden, um vor allem kleinere Hochschulen zu entlasten. Ein weiteres Beispiel: Hochschulen bekommen jetzt die Aufgabe, die Orientierungsphase im Studium so zu gestalten, dass der Einstieg ins Studium gelingt – ob dabei eine Orientierungsprüfung, die bisher verpflichtend war, sinnvoll ist, sollen die Hochschulen zukünftig selbst entscheiden.

Stuttgart, 17. Januar 2014