Ute Vogt: „Die Zurückweisung unseres Antrags in weiten Teilen legt die Latte für künftige Untersuchungsausschüsse hoch und schwächt die Rechte der Parlamentsminderheit“

SPD-Fraktionschefin Ute Vogt hat das Urteil des Staatsgerichtshofs im Organstreitverfah-ren zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern bedauert. „Die Zurückweisung unseres Antrags in weiten Teilen legt die Latte für künftige Untersuchungsausschüsse hoch und schwächt die verfassungsmäßigen Rechte der Parlamentsminderheit“, sagte Vogt.

Das Gericht hat nach Ansicht Vogts bei der Beurteilung der Abgeschlossenheit des Regierungshandelns einseitig auf eine formale Entscheidung des Kabinetts abgestellt, die tatsächliche Außenwirkung seines politischen Agierens jedoch außer Acht gelassen.

Als erfreulich wertete Vogt, dass das Gericht in der Frage der Klagebefugnis die Rechtsauffassung der SPD bestätigt und in seiner Urteilsbegründung einige Fragen ihres Einsetzungsantrags für zulässig erachtet habe. Die SPD-Fraktion will das Urteil nach Vorliegen der schriftlichen Begründung sorgfältig prüfen und nach der parlamentarischen Sommerpause über ihr weiteres Vorgehen beraten.

Das Gericht kam zu dem Urteil, dass der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss zum Kulturgüterstreit laufende Verhandlungen der Landesregierung mit dem Haus Baden beeinträchtigt hätte. Diese Rechtsauffassung wird es nach den Worten Vogts in Zukunft erschweren, Regierungshandeln der Überprüfung durch einen von der Parlamentsminderheit durchgesetzten Untersuchungsausschuss zu unterwerfen.

Die Landtagsmehrheit von CDU- und FDP-Abgeordneten hatte die Einsetzung des von einer ausreichenden Anzahl an SPD-Abgeordneten begehrten Untersuchungsausschusses in der Sitzung des Landtags am 14.12.2006 abgelehnt und dies mit einem unzulässigen Eingriff in laufendes Regierungshandeln begründet.

Demgegenüber hatten die SPD-Parlamentarier die Ansicht vertreten, dass das Regierungshandeln beim Erwerb von badischen Kulturgütern zumindest abschnittsweise abgeschlossen und zu einer „Verantwortungsreife“ gelangt war, die es der Landtagsmehrheit gebiete, dem sich aus Artikel 35 der Landesverfassung ergebenden Antragsrecht der Parlamentsminderheit auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu entsprechen.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher