Ute Vogt: „Es ist erschütternd, wie schlampig und verantwortungslos der Ministerpräsident mit Vermögensinteressen des Landes umgeht“

Oettinger nach Historiker-Befund bis auf die Knochen blamiert

Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ute Vogt, wertet den aktuellen Befund des Historikers Dieter Mertens, dass die Markgrafentafel von Hans Baldung Grien sich unstreitig bereits heute im Eigentum des Landes befindet, als weiteren Beweis für die fehlende Regierungskunst des Ministerpräsidenten beim Schnüren des Vergleichspakets mit dem Hause Baden. „Es ist erschütternd, wie schlampig und verantwortungslos Oettinger mit Vermögensinteressen des Landes umgeht“, sagte Vogt.

Bislang habe der Ministerpräsident dieses Gemälde als unstreitig im Besitz des Hauses Baden ausgegeben und als einen wesentlichen Grund für die ausgehandelte Vergleichssumme mit dem Hause Baden benannt. Wörtlich sagte Oettinger in der Plenardebatte des Landtags am 11. Oktober 2006: „Es gibt nennenswerte Kunstgegenstände, die der Öffentlichkeit gezeigt werden, die sich im Besitz des Landes, aber im Eigentum des Hauses Baden befinden. Ich nenne erstens ein Gemälde von Hans Baldung, genannt Grien: Markgraf Christoph I. von Baden mit seiner Familie. Das ist ein Gemälde im Wert von etwa 8 Millionen €.“ (Plenarprotokoll 14/9, S. 311)

Jetzt liefere ein Historiker den wissenschaftlichen Beleg, dass dieses zentrale Gemälde unstreitig bereits dem Land gehöre. Es sei besonders beschämend für die Landesregierung und den Ministerpräsidenten, dass dieser Nachweis über das Eigentum des Landes nicht von der Landesregierung selbst erbracht, sondern von einem unabhängigen Historiker geführt wurde.

Ute Vogt: „Der aktuelle Befund eines unabhängigen Historikers zur Eigentumsfrage bei der Markgrafentafel von Baldung Grien zeigt einmal mehr, dass Ministerpräsident Oettinger seinen Vergleichsvorschlag mit dem Haus Baden auf völlig ungesicherter Grundlage aufgebaut und dabei die Vermögensinteressen des Landes sträflich aus den Augen verloren hat.“

Vogt erneuerte die Forderung an die Landesregierung, dem Landtag unverzüglich eine Zusammenstellung vorzulegen über diejenigen Kunst- und Kulturgüter, die sich nach Auffassung der Landesregierung unstreitig im Eigentum des Hauses Baden befinden sowie eine Liste der Kunstwerke mit strittigen Eigentumsrechten. Es müsse verlässlich ausgeschlossen werden, dass mit Geldern des Landes über die Landesstiftung Kunstwerke gekauft werden, die ohnehin schon dem Land gehören.

Vogt verwies erneut auf die aus Sicht der SPD komfortable Rechtsposition der Landesregierung. Denn im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müsse nicht das Land, sondern das Haus Baden den schwierigen Beweis antreten, dass es Eigentümer der strittigen Kunstgüter ist.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher