Seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine sind bereits viele Tausend Menschen in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet. Die Mehrzahl der Geflüchteten sind Frauen und Kinder. Als SPD-Landtagsfraktion von Baden-Württemberg positionieren wir uns klar gegen den russischen Angriffskrieg und sichern den ukrainischen Geflüchteten unsere volle Solidarität und Unterstützung zu. Es ist wichtig, dass wir jetzt kurzfristig und unbürokratisch Hilfe leisten und bereits eingerichtete sowie neue Strukturen belastbar, dauerhaft und nachhaltig geschaffen werden. Insbesondere unser Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen und der Bewältigung vielfältiger neuer Aufgaben. Gemeinsam, solidarisch und mit der notwendigen Flexibilität müssen diese angegangen werden. Daher formuliert die SPD-Landtagsfraktion neun Forderungen, um bestmögliche und langfristige Unterstützung für alle Geflüchteten an unseren Schulen zu bieten. Diese sind mit der Aufforderung an die Landesregierung verbunden, aus der Corona-Krise zu lernen und klar und rechtzeitig mit allen Beteiligten zu kommunizieren.

1. Bürokratische Hemmnisse abbauen
Bürokratische Hemmnisse müssen abgebaut werden, so dass den ukrainischen Lehrkräften sowie den ukrainischen Schüler*innen ein schneller und unkomplizierter Zugang zu den Schulen gewährleistet werden kann. Es ist richtig, dass Lehrkräfte vor Beginn ihrer Tätigkeit Dokumente über ihre Befähigung und Eignung wie Führungszeugnisse und Abschlusszeugnisse vorlegen müssen. In der jetzt vorherrschenden Situation der geflüchteten Lehrkräfte aus der Ukraine müssen allerdings die besonderen Rahmenbedingungen beachtet werden. Hier braucht es unbürokratische Übergangslösungen. Dazu gehören beispielsweise
die Möglichkeit zur Selbstauskunft, umsetzbare Regelungen für die Masernschutzimpfung, Vorverträge oder eine provisorische Gehaltsstufeneinteilung. Auch Anforderungen an die Sprachkenntnisse der ukrainischen Lehrkräfte dürfen nicht so hoch angesetzt sein, dass einem Großteil der Bewerber*innen dadurch die Möglichkeit zur Beschäftigung an den Schulen verwehrt wird. Die Einsatzmöglichkeiten an den Schulen sind vielfältig und setzen in der jetzigen Situation nicht zwangsläufig ein C1-Zertifikat voraus. Gleichzeitig braucht es klare Vorgaben des Kultusministeriums an die Schulen und die zuständigen Behörden zu offenen Fragen wie beispielsweise zur Doppelbeschäftigung und zur Vorlage von Zeugnissen. Die Vorlagen für notwendige Dokumente müssen vom Kultusministerium bereitgestellt werden. Organisatorische Fragen dürfen nicht allein auf die Kommunen und die Schulen selbst abgeschoben werden. Zeitgleich muss den Schulen das Vertrauen entgegengebracht werden, selbst zu erkennen, welche Unterstützungsleistung sie benötigen und ob sie eine/n ukrainischen Bewerber/in für geeignet halten. Wir brauchen Rahmenbedingungen innerhalb derer Flexibilität möglich ist. Zur Unterstützung der aus der Ukraine geflüchteten Lehrkräfte müssen zudem Mentoringprogramme und begleitende Qualifizierungsangebote eingerichtet werden, beispielsweise zum Erwerb der deutschen Sprache oder zu Kenntnissen über das baden-württembergische Bildungssystem.

2. Integration durch Miteinander und den Erwerb der deutschen Sprache
Zur Unterstützung der ukrainischen Schüler*innen, die in den vergangenen Wochen und Monaten viele belastende Erfahrungen gemacht haben, müssen Strukturen geschaffen werden, die eine Teilnahme am schulischen Alltag ermöglichen. Diese Teilnahme muss allerdings individuellen Bedürfnissen so gut es geht Rechnung tragen. Grundsätzliches Ziel muss es sein, die ukrainischen Schüler*innen in die Regelklassen zu integrieren, um ihnen einen geregelten Alltag und die Aufnahme in das deutsche Bildungssystem zeitnah zu ermöglichen. Ergänzend braucht es individuelle Unterstützungsangebote, die zur raschen Integration beitragen. Der Erwerb der deutschen Sprache trägt zur schnellen Integration bei und ermöglicht den Anschluss an den Fachunterricht. Der Umgang mit Gleichaltrigen kann zudem ein wichtiger Beitrag sein, um den geflüchteten Kindern und Jugendlichen Stabilität und Rückhalt zu geben. Auch die Einrichtung weiterer Vorbereitungsklassen ist notwendig. Es wird keine pauschalen Lösungen geben, sondern verschiedene Wege, die den jeweiligen Situationen Rechnung tragen.

3. Berücksichtigung der Herkunftsgesellschaft
Im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten muss auch die Herkunftsgesellschaft berücksichtigt werden. Ukrainische Kinder brauchen auch herkunftssprachlichen Unterricht und Unterricht nach ukrainischen Lehrplänen oder zumindest eine Mischform, die für unsere Schulen umsetzbar ist. Hierzu sollte es im Kultusministerium eine Ansprechperson für das ukrainische Schulsystem geben. Dazu kann es sinnvoll sein, einzelne Stunden oder Unterricht am Nachmittag auf Sprachangebote oder den ukrainischen Lehrplan auszurichten, um unterrichtsergänzende Bildungsangebote in ukrainischer Sprache oder nach dem ukrainischen Bildungsplan zu implementieren. Dies beinhaltet auch, ukrainischen Schüler*innen zu ermöglichen, ihren ukrainischen Abschluss in Deutschland abzulegen.

4. Weiteres Unterstützungspersonal an den Schulen
Sowohl die rasche Integration der geflüchteten ukrainischen Schüler*innen in die Regelklassen als auch die Beschulung in Vorbereitungsklassen erfordern zusätzliches Personal. Zur Unterstützung des baden-württembergischen Schulsystems bei der Schaffung von Strukturen für ukrainische Flüchtlinge im Schulalter braucht es zusätzliche Lehrkräfte und Unterstützer*innen. Insbesondere beim Erwerb der deutschen Sprache in den Vorbereitungsklassen ist der Einsatz von weiterem Personal notwendig. In diesem Zusammenhang sollten Möglichkeiten geprüft werden, zusätzliche unbefristete Einstellungsmöglichkeiten zu schaffen. Um Lehrkräfte dauerhaft zu binden, brauchen wir eine Umwandlung von befristeten in unbefristete Verhältnisse. Dies gilt auch für den Schulalltag. Dazu braucht es nicht nur mehr geeignete Lehrkräfte, sondern auch Personal bei den Unterstützungssystemen. Inklusiver Förderbedarf muss dabei stets mitgedacht werden.

– Unterstützung durch Psycholog*innen
Zur Unterstützung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen bei der Verarbeitung des Erlebten braucht es auch im Bildungssystem dringend den Einsatz von Psychologinnen und Psychologen. Der Ausbau der Schulpsychologie muss daher von der Landesregierung endlich umfassend angegangen werden. Es darf nicht zu langen Wartezeiten und Missachtung vorangegangener traumatischer Erfahrungen kommen. Die psychologische Betreuung hat, besonders in der derzeitigen Situation, einen hohen Stellenwert. Neben Lehrkräften, die ausreichend geschult sind oder nach Überzeugung der Schulleitung bereits die Sensibilität aufweisen, mit Kindern mit Fluchthintergrund angemessen umgehen zu können, sollte für jede und jeden Geflüchtete/n Anspruch auf psychologische Betreuung bestehen. Auf niedrigschwelliger Ebene können
hierfür Broschüren über Unterstützungsangebote entworfen und Hilfstelefone eingerichtet werden. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass der Krieg in der Ukraine Auswirkungen auf alle Kinder und Jugendliche in Deutschland hat. Diese brauchen ebenfalls psychologische Betreuung, um mit ihren Erlebnissen und Empfindungen umzugehen. Insbesondere die Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus
anderen Ländern darf dabei nicht aus unserem Blick geraten. Gleiches gilt für die psychologische Betreuung von Lehrkräften, die aufgrund der Corona-Pandemie an ihrer Belastungsgrenze arbeiten und ebenfalls das Recht auf eine psychologische Beratung haben.

– Unterstützung durch Dolmetscher*innen
Das Land muss sich um zusätzliche Dolmetscher*innen bemühen, die sowohl die Eltern und Schüler*innen als auch die Lehrkräfte aus der Ukraine bei der Anmeldung an den Schulen unterstützen. Dazu muss das Land die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen. Dies kann auch im Rahmen kommunaler Dolmetscher*innen-Pools erfolgen.

– Unterstützung durch Kooperationspartner*innen
Im Rahmen der Integration in die Aufnahme-Gesellschaft können idealerweise Kooperationspartner*innen der Schulen wie Musik-, Sport- und weitere Vereine miteinbezogen werden. So können zwischen den Kindern und Jugendlichen soziale Strukturen aufgebaut und intensiviert werden, beispielsweise durch Angebote für Spielgruppen und Sprachförderkurse, die möglichst direkt an den jeweiligen Einrichtungen stattfinden. Auch Strukturen der Ganztagsschulen und Gemeinschaftsschulen sind hier von Vorteil.

– Die Jugendberufshilfe, die Schulsozialarbeit, Beratungslehrer*innen, der Sonderpädagogische Dienst, Programme wie Schüler*innenpatenschaften, Bundesfreiwilligendienst (Bufdi), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJler*innen) oder ehrenamtliche Begleitung können einen wichtigen Beitrag leisten.
Insbesondere für die Schulsozialarbeit müssen jetzt zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. Die Einrichtung eines Registrierungsportals war dahingehend ein erster wichtiger Schritt. Mit Blick auf die Gewinnung ukrainischer Lehrkräfte müssen alle Seiten des Portals vollständig in ukrainischer Sprache sein. Außerdem müssen zur Unterstützung des Bewerbungsprozederes Ansprechpartner*innen und Fallsachbearbeiter*innen an den Regierungspräsidien bereitgestellt werden.

5. Digitalen Zugang ermöglichen
Viele ukrainische Schüler*innen möchten trotz ihrer Flucht weiterhin am ukrainischen Unterricht teilnehmen. Insbesondere diejenigen Schüler*innen, die kurz vor ihrem Abschluss stehen. Diesen Wunsch gilt es zu berücksichtigen und zu unterstützen. Daher ist es notwendig, beispielsweise in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine kostenlose W-Lan-Verbindung zur Verfügung zu stellen. Auch die Bereitstellung digitaler Leihgeräte unter Gewährleistung einer Internetanbindung und der Zugang zu Unterrichtsmaterial in englischer und ukrainischer Sprache muss mit Hilfe der Landesregierung organisiert werden. Die Teilnahme am ukrainischen Online-Unterricht muss ermöglicht werden.

6. Anmietung von Räumlichkeiten
Für den Unterricht ukrainischer Schüler*innen ist gegebenenfalls die Anmietung weiterer Räumlichkeiten notwendig. Auch die Verfügbarkeit von Klassenutensilien wie Tischen und Stühlen muss sichergestellt werden. Die Einrichtung von Vorbereitungsklassen und anderer Unterstützungsleistungen darf nicht an fehlenden Räumlichkeiten scheitern. Hierfür müssen die Kommunen finanzielle Unterstützung erhalten. Dies kann beispielsweise über einen Sondertopf erfolgen. Dabei muss darauf geachtet werden, Alternativen zur Belegung von Sporthallen zu finden.

7. Finanzielle Unterstützung (Bereitstellung finanzieller Mittel)
Die Schulverwaltung muss jetzt auf allen Ebenen schnell und flexibel reagieren können, auch weil sich sicherlich nicht überall ganze Klassen ukrainischer Kinder an einem Ort zusammenfinden. Die Schulverwaltung muss also auch mit geringen ukrainischen Schüler*innenzahlen umgehen. Das kostet viel Geld. Zur Begleitung dieser Kinder muss daher ein eigener Fördertopf bereitgestellt werden.

8. Regelmäßige Austauschtreffen
Regelmäßige Austauschtreffen zur Integration der ukrainischen Kinder in das baden-württembergische Schulwesen mit Vertreter*innen der Schulverwaltung, den Kommunen, den Lehrerverbänden sowie Gewerkschaften und Vertreter*innen des ukrainischen Konsulats müssen zeitnah stattfinden. In diesem Rahmen muss auch ein Monitoring über die Lage an den Schulen stattfinden.

9. Kommunikationsstrukturen stärken
Das Kultusministerium muss die zuständigen Behörden umfassend und regelmäßig informieren. Diese müssen rechtzeitig und klar über die Planungen informiert werden. Sowohl im Rahmen direkter Korrespondenz mit den Schulen als auch über weitere Veröffentlichungen, beispielsweise der Seite des Kultusministeriums oder der Kommunen und Verbände. Alle wichtigen Informationen müssen in
ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen. Nur mit guter Kommunikation und Koordination können wir die jetzigen Aufgaben gemeinsam bewältigen.

Ansprechpartner

Dr. Stefan Fulst-Blei
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bildungspolitischer Sprecher