Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP bringen einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in den Landtag ein. „Die bisherigen Regelungen stammen aus den 70er Jahren. Die Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen der vergangenen Wahlperiode haben gezeigt, dass sie teilweise nicht mehr praxistauglich sind. Daher modernisieren wir das Gesetz und passen es an die veränderten Anforderungen an“, erklärt Uli Sckerl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen.

So konkretisiert der gemeinsame Gesetzesentwurf die Vorlagepflicht der Regierung gegenüber einem Untersuchungsausschuss. Sie erstreckt sich nicht mehr nur auf Akten, sondern umfasst sämtliche Beweismittel, egal welcher Form. „Die Regelungen, auf die wir uns geeinigt haben, stellen sicher, dass die Untersuchungsausschüsse auch wirklich alle Akten einschließlich elektronischer Akten erhalten, die vom Untersuchungsgegenstand umfasst sind. Gleichzeitig tragen wir dafür Sorge, dass der Ausschuss keine Daten mit streng persönlichem Charakter erhält, da solche Informationen nicht vom Untersuchungsrecht des Parlaments gedeckt sind“, erklärte Nicole Razavi, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion. „Im Ergebnis stärken wir so die Rechte des Parlaments und sorgen zugleich für Rechtssicherheit und Transparenz bei der Aktenvorlage“, so Razavi weiter.

Mehr Effizienz der Aufklärungsarbeit sollen auch Ermittlungsbeauftragte bringen. Untersuchungsausschüsse können diese auf Antrag eines Viertels ihrer Mitglieder berufen, damit sie die erforderlichen Beweismittel beschaffen und sichten. „Die Erfahrungen im NSU-Untersuchungsausschuss haben gezeigt: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sascha Binder.

Die Neuregelung des Gesetzes erweitert auch die Rechte der jeweiligen Ausschussminderheit. Sie kann den Einsetzungsbeschluss des Landtags verfassungsgerichtlich überprüfen lassen und hat nun mehr Einflussmöglichkeiten auf die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern sagt: „Da jetzt auch von der Ausschussminderheit gewünschte Zeugen gehört werden müssen, können sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand machen. Dies wird den Wert der Untersuchungen erhöhen und schlussendlich auch den Bürgern zugutekommen, die an einer ernsthaften Aufklärung von Sachverhalten interessiert sind.“

Darüber hinaus konkretisiert die Neuregelung des Gesetzes den Status von Betroffenen. Das Gesetz regelt nun klar, dass für das Entstehen der Rechtsstellung als Betroffener die formelle Feststellung durch den Untersuchungsausschuss konstitutiv ist. Sie erfolgt nur auf Antrag. Zum anderen werden die entstehenden Rechte des Betroffenen abschließend aufgezählt und im Einzelnen konkretisiert. Der Landtag wird den gemeinsamen Gesetzesentwurf der vier Fraktionen am 13. Juli beraten.