Frieder Birzele: “Die Weigerung des Ausschussvorsitzenden Scheuermann, eine Sondersitzung einzuberufen, verstieß gegen die Verfassung – und dies wollen wir vom Staatsgerichtshof festgestellt wissen“

SPD und GRÜNE hoffen auf rasche Entscheidung des Staatsgerichtshofes

Im Auftrag von SPD-Landtagsfraktion und Bündnisgrünen hat der Rechtsanwalt und stellvertretende Landtagspräsiden Frieder Birzele heute am Nachmittag wie bereits angekündigt die Klage beim Staatsgerichtshof persönlich eingereicht. In dieser rund fünfzigseitigen Klageschrift wird dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Atomaufsicht“, Winfried Scheuermann, ein Verstoß gegen die Verfassung des Landes Baden-Württemberg vorgeworfen. Der Staatsgerichtshof soll entsprechend dieser Klage feststellen, dass er damit gegen § 35 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg verstieß und die Antragsteller in der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen Rechte verletzt hat.

Der Ausschussvorsitzende hatte es abgelehnt, entsprechend dem Antrag von SPD und GRÜNEN vom 05. Juli 2002 binnen einer Woche eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses einzuberufen und dabei Bundesumweltminister Trittin als Zeugen zu hören.

In ihrer Klage bitten die Antragssteller um eine möglichst rasche Entscheidung des Gerichtes, um zu gewährleisten, dass die Rechtsverletzung seitens des Ausschussvorsitzenden nicht doch noch den „politisch gewollten Zweck erreicht, vor dem 22. September eine Zeugeneinvernahme von Bundesminister Trittin zu verhindern“.

In seiner Klage weist Birzele auch die Auffassung der Landtagsverwaltung zurück, eine Sondersitzung nach dem Untersuchungsausschussgesetz könne von der Minderheit nur dann wirksam beantragt werden, wenn der Ausschussmehrheit eine bewusste Verzögerungstaktik oder Verschleppungsabsicht bei der Vernehmung von Minister Trittin vorgeworfen werden könne. Ungeachtet dessen, so die Klageschrift, war diese Absicht „eindeutig erkennbar“. Selbst bei Zugrundelegung der Rechtsverfassung der Landtagsverwaltung bzw. des Ausschussvorsitzenden hätte deshalb dem Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung entsprochen werden müssen.

Ausführlich schildert Birzele in der Klageschrift, wie die Ausschussmehrheit zunächst ebenfalls mit einer raschen Vernehmung von Bundesumweltminister Trittin einverstanden war, um sie dann – eindeutig in der Absicht der Verschleppung – auf die Zeit nach der Bundestagswahl zu verschieben.

Birzele: “Die Ablehnung des Antrags auf Einberufung einer Sondersitzung innerhalb einer Woche verstieß gegen die Verfassung und hat die Ausschussminderheit in der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Wir hoffen auf eine rasche Entscheidung des Gerichtes, damit dieser Rechtsbruch nicht auch noch durch Zeitablauf sanktioniert wird. Sobald der Staatsgerichtshof unserer Verfassungsklage stattgegeben hat, muss Scheuermann eine Sondersitzung einberufen.“

gez. Helmut Zorell

Pressesprecher