MdL Marianne Wonnay: „Aus Angst vor Negativschlagzeilen im Bundestagswahlkampf bringt die Regierung einen Gesetzentwurf in Umlauf, der schon jetzt das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht“

Die SPD-Landtagsfraktion wirft der Landesregierung vor, eine völlig wertlose Novelle zum Kindergartengesetz verabschiedet zu haben. Schon heute, so die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Marianne Wonnay, sei dieser Gesetzentwuf „das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht“. Zur Begründung verwies die Familienpolitikerin auf die jüngste Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zur Kommunalisierung der Kindergärten. Empört ist Marianne Wonnay darüber, dass die Landesregierung für die Förderung von Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder nur wenig Geld zur Verfügung stellen will. „Ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der Schlusslichtposition Baden-Württembergs bei den Betreuungsangeboten für Kleinkinder“, so Marianne Wonnay.

Dass die Landesregierung die Novelle zum Kindergartengesetz trotz der Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden nun beschlossen habe, hat nach Wonnays Ansicht ganz handfeste Gründe. Aus Angst vor allzuviel Gegenwind im Bundestagswahlkampf habe die Regierung Teufel einen Gesetzentwurf vorgelegt, von dem sie selber wisse, dass er nie umgesetzt wird. Dies sei der Regierung offenbar immer noch lieber, als unter Hinweis auf die Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden „mit leeren Händen“ vor die Wählerinnen und Wähler zu treten.

Angesichts der riesigen Versäumnisse der Landesregierung beim Ausbau von Betreuungsangeboten ist der heute vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung für Marianne Wonnay kaum mehr als ein „Placebo“. Sie wies darauf hin, dass es in Baden-Württemberg nach der immer noch aktuellsten bundesweiten Vergleichsstatistik vom 31.12.1998 für je 1.000 Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren lediglich 13 Betreuungsplätze gibt, also weniger als die Hälfte im Vergleich zum Durchschnitt der alten Bundesländer. Auch bei den 6 bis 14 Jahre alten Kindern sei Baden-Württemberg ganz am Ende der Bundesländertabelle mit 16 Betreuungsplätzen im Vergleich zu 30 Betreuungsplätzen im Durchschnitt der alten Bundesländer. Zwar hätten alle Länder seit dieser letzten bundesweiten Vergleichsstatistik ihre Betreuungsangebote weiter ausgebaut, in Baden-Württemberg allerdings sei teilweise auch ein Rückschritt erfolgt. So stieg hierzulande zwar die Versorgungsquote bei der Kleinkindbetreuung von 1,3 Prozent im Jahre 1998 auf jetzt 2,7 Prozent, bei Schulkinder ist sie von damals 1,6 Prozent (1998) auf jetzt 1,4 Prozent aber gesunken.

Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Landtagsfraktion vor kurzem ein eigenes Kinderbetreuungsgesetz vorgelegt. Ziel dieses Gesetzes ist es nach den Worten von Marianne Wonnay, innerhalb von drei Jahren rund 35.000 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter bis zu 15 Jahren zu schaffen.

Wonnay: „An diesem Gesetzentwurf muss sich die Landesregierung messen lassen. Was sie heute vorgelegt hat, ist eine Frechheit gegenüber den Familien und zugleich ein unverschämter Täuschungsversuch gegenüber der Öffentlichkeit. Die Regierung Teufel hat erneut bestätigt, dass sie aufgrund ihrer ideologisch geprägten Familienvorstellung nicht in der Lage ist, das Ruder endlich herumzureißen und genügend Betreuungsplätze im Land zu schaffen. Teufels Familienpolitik ist eine Politik gegen die Familien und gegen die Kinder.“


gez. Helmut Zorell
Pressesprecher