Kinderehen sollen nach dem Willen von SPD-Fraktionsvize Sabine Wölfle in Deutschland nicht länger geduldet werden. Sie befürwortet eine gesetzliche Regelung, die Minderjährigen generell, also auch Deutschen, die Eheschließung erst nach Erreichen der Volljährigkeit erlaubt. „Minderjährige Flüchtlingsmädchen verdienen unseren Schutz. Deshalb muss die Ehemündigkeit hierzulande grundsätzlich auf 18 Jahre festgesetzt werden“, erklärte Wölfle.

Sie stellt sich nachdrücklich hinter die gesetzgeberische Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nach rechtlichen Lösungsansätzen gesucht werden. „Für mich ist klar, dass im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland nur noch anerkannt werden dürfen, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind“, so Wölfle. Um Zwangsehen zu verhindern, sollen religiöse Trauungen auch nur dann erfolgen, wenn zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat. „Kinder, die im Ausland verheiratet wurden, müssen in Deutschland die Möglichkeit haben, diese Ehe aufheben zu lassen“, betonte Wölfle.

„Offensichtlich haben auch die Landesregierung und Justizminister Wolf inzwischen die Brisanz des Sachverhalts erkannt“, freut sich die SPD-Politikerin. Das hörte sich vor kurzem indessen noch anders an. In seiner Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage von Wölfle bereits vom 16. Juni 2016 (Landtagsdrucksache 16/153) zum Schutz von minderjährigen Ehepartnern bei Asylsuchenden und Flüchtlingen hatte das zuständige Innenministerium Ende Juli noch mitgeteilt, das Thema sei bei den kommunalen Landesverbänden, den Jugendämtern und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe „bisher nicht als Problembereich identifiziert“ worden.

Hintergrund:

Im Zusammenhang mit dem Zuzug von Flüchtlingen sind Fälle von minderjährigen verheirateten Mädchen bekannt geworden, die allein oder in Begleitung wesentlich älterer Ehemänner nach Deutschland einreisen.
Dies wirft die Frage der rechtlichen Behandlung solcher Ehen auf, da in Deutschland eine Heirat in der Regel erst ab 18 Jahren (und mit Zustimmung des Familiengerichts ausnahmsweise auch ab 16 Jahren) möglich ist.

Vor kurzem hatte das Oberlandesgericht Bamberg allerdings die Ehe zwischen einem 14-jährigen Mädchen aus Syrien und ihrem volljährigen Cousin für rechtmäßig erklärt.

Stuttgart, 9. September 2016
Martin Mendler, Pressesprecher