Zu Medienberichten, wonach im ablaufenden Jahr 32 Straftäter in Baden-Württemberg wegen mangelnder Therapieplätze auf freien Fuß gesetzt werden mussten, nimmt der Strafvollzugsexperte der SPD-Landtagsfraktion Jonas Weber Stellung:

„32 Straftäter, die trotz Urteils in die Freiheit entlassen werden müssen, sind eine verheerende Bilanz. Das schadet nicht nur dem Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit, schadet nicht nur dem Vertrauen in den Rechtsstaat. Es schadet letzten Endes auch den straffälligen Personen selbst. Es gibt ja einen Grund, warum man sie zu Therapien oder Entziehungen verurteilte. Sie haben Hilfe nötig, die man ihnen nun nicht gewähren kann. Das ist eine gefährliche Bankrotterklärung des zuständigen Ministers Lucha. Und sie wird zum jährlichen Ritual, denn schon 2022 mussten über 30 Straftäter wegen Platzmangels freigelassen werden.“

Weber: „Wir erleben eine unselige Tradition des Wegsehens und Wegduckens der Verantwortlichen. Immer wieder wird Abhilfe angekündigt, ohne dass man viel davon merken würde. Zuletzt hatte sich Minister Lucha immer auf die geänderte Gesetzeslage verwiesen, obwohl stets klar war, dass es auch nach der Gesetzesänderung einen großen Platzbedarf geben würde. Wieder wegsehen, wieder wegducken, wieder Straftäter, die auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Menschen, die einen Therapieplatz brauchen, sollten diesen auch bekommen. Keinesfalls sollten Sie ohne jede Hilfe auf freien Fuß gesetzt werden. Doch genau das geschieht dutzendfach.“

Dr. Hendrik Rupp

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Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik