Zumeldung dpa/lsw: „Bundesverfassungsgericht hat über Klage gegen das baden-württembergische Polizeigesetz entschieden“

 Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde zur staatlichen Nutzung von IT-Sicherheitslücken erklärt Jonas Hoffmann, Sprecher für digitales Leben der SPD-Landtagsfraktion, folgendes:

„Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ eine Schutzpflicht des Staates gegenüber den Nutzer*innen von informationstechnischen Systemen gibt. Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde als unzulässig zurück, aber es bleibt offen, ob das baden-württembergische Polizeigesetz einen ausreichenden Schutz vor Angriffen vorsieht. Wir erwarten vom Innenminister eine gründliche und rasche Prüfung des Polizeigesetzes im Hinblick auf die vom Gericht geforderten Anforderungen.“

„Der Staat muss dafür sorgen, dass Nutzer*innen vor Angriffen Dritter durch das Ausnutzen von Sicherheitslücken geschützt werden. Dies ist von grundlegender Bedeutung für alle, die durch das Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken extrem gefährdet und geschädigt werden können. Deswegen schlage ich eine Pflicht, zur Meldung von unbekannten Sicherheitslücken an die Hersteller vor, um die Sicherheit für uns alle sowie für unsere digitale und analoge Infrastruktur massiv zu erhöhen. So können Hackerangriffe auf Menschen in der Öffentlichkeit, Unternehmen und kritische Infrastruktur erschwert werden. Auch stärkt eine Meldepflicht das Vertrauen in den Staat, da so sichergestellt ist, dass der Staat die Datensicherheit der Bürger‘*innen auch vor Dritten schützt.“

Stuttgart, 21. Juni 2021

Achim Winckler
Pressesprecher

Ansprechpartner

Jonas Hoffmann
Sprecher für digitales Leben und Digitalisierung

Geßmann Fraktion
Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik