MdL Marianne Wonnay: „Es ist ein Anachronismus, dass Frauen große Nachteile haben, wenn sie für ihre Kleinen einen Kindergartenplatz außerhalb der Gemeinde am Arbeitsplatz wählen“

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Schlüssel für die Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben

Zum Internationalen Frauentag verlangt die SPD-Landtagsfraktion von der Landesregierung bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies sei der Schlüssel für die Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben, sagte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Marianne Wonnay. Die SPD wendet sich insbesondere gegen die krasse Benachteiligung von Müttern, die ihr Kind in einen Betriebskindergarten an ihrem Arbeitsplatz, außerhalb ihrer Heimatgemeinde, schicken wollen. In diesen Fällen müssten die Familien wegen der miserablen gesetzlichen Lage im Land oft deutlich mehr für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen und auch noch viele bürokratische Hürden überwinden, so die SPD-Frauenpolitikerin.

Marianne Wonnay: „Die moderne Arbeitswelt erwartet Flexibilität und Mobilität. Es ist ein Anachronismus, dass Frauen bei der Wahl eines Kindergartenplatzes an Gemeindegrenzen gebunden sind und auch noch teuer bezahlen müssen, wenn sie einen Kindergarten in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wählen.“

Die SPD-Politikerin verlangt von der Landesregierung eine Neuregelung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, damit Betriebskindergärten und andere Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifenden Einzugsgebiet bei der Finanzierung mit anderen Kindergärten endlich gleich gestellt werden.

Das baden-württembergische Kindertagesbetreuungsgesetz gewährt nach Wonnays Angaben kirchlichen und kommunalen Kindergärten, die in die kommunale Bedarfsplanung aufgenommen sind, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 Prozent der Betriebskosten. Für Betriebskindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet dagegen sieht das Gesetz nur einen Zuschuss in Höhe von 31,5 Prozent vor, aber auch nur, wenn die Gemeinde dies ausdrücklich beschließt. Alle anderen Betreuungseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet erhalten lediglich einen platzbezogenen Zuschuss, wenn in der Wohnsitzgemeinde kein gleichwertiger Platz zur Verfügung steht.

Wonnay: „Es ist eine Zumutung sondergleichen, dass Eltern im Zweifel gezwungen sind, die Frage der Gleichwertigkeit notfalls vor Gericht klären zu lassen.“

Die SPD fordert seit langem eine verbindliche gesetzliche Regelung zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet. Wohnsitzgemeinden sollen gesetzlich verpflichtet werden, Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet einen platzbezogenen Zuschuss zu zahlen, der mindestens 63 Prozent der Betriebsausgaben abdeckt. Damit würden Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet endlich mit kommunalen und kirchlichen Einrichtungen finanziell gleichgestellt.


Helmut Zorell
Pressesprecher