SPD-Wirtschaftsexperte Dr. Boris Weirauch zeigt sich zufrieden über die parlamentarische Anhörung zum Gesetzentwurf seiner Fraktion zur Stärkung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes: „Die heutige Anhörung hat uns in der Haltung bestätigt, dass unser Gesetzentwurf nicht nur einen wichtigen Beitrag für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Ausschreibungen leistet, sondern auch zu mehr fairem Wettbewerb führt.“
„Wer bei öffentlichen Aufträgen zum Zug kommen will, darf sich sein Angebot nicht dadurch schön rechnen, indem er Tarifverträge unterläuft und Löhne drückt. In der Anhörung hat sich zudem ergeben, dass der Gesetzentwurf im Einklang mit der geltenden EU-Rechtsetzung steht“, sieht der SPD-Politiker die Kritiker des Gesetzentwurfs in zentralen Punkten widerlegt. „Zudem wurde klar, dass sich der Mehraufwand für Unternehmen, die sich an Ausschreibung beteiligen, in Grenzen hält“, verweist Weirauch auch auf das gleichlautende Fazit der von der Landesregierung 2019 in Auftrag gegebenen Evaluierung durch die Unternehmensberatung Kienbaum.
Mit Adresse an die Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände, die in der Anhörung den Fachkräftemangel in der kommunalen Verwaltung beklagte, macht Weirauch deutlich, dass „darauf die Antwort nicht Deregulierung sein kann“, sondern der öffentliche Dienst insgesamt attraktiver gemacht werden müsse. Das Gesetz sei insofern das richtige Signal zur richtigen Zeit, um deutlich zu machen, dass öffentliche Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangehen müssen. „Billig ist nicht immer gut“, verweist der Sozialdemokrat auf die Probleme bei der Privatisierung öffentlicher Leistungen gerade im Schülerverkehr und bei Schulessen. Weirauch sieht jetzt Grüne und CDU am Zug, sich für faire Auftragsvergaben einzusetzen: „Die Zeit für Nebelkerzen ist vorbei. Die Regierungsfraktionen müssen ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einhalten und sich zu unserem Gesetzentwurf positionieren. Wir sind gesprächsbereit“.
Hinweis: Mit dem von der SPD eingebrachten Gesetzentwurf zielt die Fraktion auf Änderungen beim Landestariftreue- und Mindestlohngesetz. Es ist unter anderem geplant, einen vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe von 13,13 Euro (gekoppelt an TV-L), eine Stärkung der Tarifbindung durch die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und ein Verbot der tariflichen Schlechterstellung bei Privatisierungen der öffentlichen Hand einzuführen. Der Gesetzentwurf ist dieser E-Mail angehängt.
Achim Winckler
Pressesprecher