SPD zu den heutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Boris Weirauch: „Eindeutige Entscheidungen zu Gunsten des Schutzes von Leben und Gesundheit“

Der Rechtsexperte der SPD-Landtagsfraktion Dr. Boris Weirauch sieht Bund und Länder in den heutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in ihren bisherigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung bestätigt und sieht darin eine gute rechtliche Grundlage für weitergehende Schutzmaßnahmen, um der vierten Corona-Welle wirkungsvoll die Stirn zu bieten: „Die heutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind eindeutig: Die Maßnahmen der Bundesnotbremse zur Pandemiebekämpfung waren verfassungsgemäß und machen deutlich, dass der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der konkreten Abwägung überragend wichtige Gemeinwohlbelange darstellen und in der Pandemie Individualgrundrechte dahinter zurücktreten“, so Weirauch.

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Schulschließungen nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage darüber hinaus für zulässig erklärt hat, ist es bemerkenswert, dass das Verfassungsgericht Kindern und Jugendlichen erstmals ein Grundrecht gegenüber dem Staat auf schulische Bildung, unter anderem einen Anspruch auf Einhaltung eines für ihre chancengleiche Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten unverzichtbaren Mindeststandards von Bildungsangeboten, anerkennt. Das Verfassungsgericht macht deutlich, dass Schulschließungen als Maßnahme der Pandemiebekämpfung nur als Ultima Ratio und unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sind. Weirauch sieht sich in den bisherigen Forderungen der SPD für ein krisenfestes Klassenzimmer gegenüber der Landesregierung bestätigt. „Insbesondere die Landesregierung muss ihre künftigen Entscheidungen an diesem Verfassungsgrundsatz zugunsten der Kinder und Jugendlichen messen lassen und alles unternehmen, um diesem Anspruch auch gerecht zu werden“, sagt Weirauch.

Stuttgart, 30. November 2021

Dr. Hendrik Rupp
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Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik