Claus Schmiedel: „Brautpaare sollen auch in Baden-Württemberg nicht länger an starre Vorgaben gebunden sein, an welchen Orten sie sich standesamtlich trauen lassen können“

Heiraten im Freien erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Passend zum heutigen Sommeranfang will die SPD-Landtagsfraktion sich dafür einsetzen, dass Brautpaare künftig auch in Baden-Württemberg sich an geeigneten Orten außerhalb des Standesamts das Ja-Wort geben dürfen. Die Kommunen sollen für eine Lockerung bei der Wahl des Eheschließungsortes vom Land freie Hand bekommen.

Fraktionschef Claus Schmiedel hat sich mit einer entsprechenden Bitte schriftlich an Innenminister Reinhold Gall (SPD) gewandt und damit den Wunsch zahlreicher Bürgermeister aufgegriffen. „Brautpaare sollen auch in Baden-Württemberg nicht länger an starre Vorgaben gebunden sein, an welchen Orten sie sich standesamtlich trauen lassen können“, verlangte Schmiedel.

Er verwies auf das neue Personenstandsrecht vom 1. Januar 2009, demzufolge der Bundesgesetzgeber für die Eheschließung lediglich vorgibt, dass sie „in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form“ vorgenommen werden muss. Für Schmiedel ist damit klar, dass das bislang geltende Trauungsverbot im Freien nicht mehr zu halten ist.

Bestimmte Bedingungen, welche die würdige Form der standesamtlichen Eheschließung wahren – wie etwa das Hausrecht des Bürgermeisters, das Vorhandensein eines Rückzugsraumes, korrekte Arbeitsbedingungen für den Standesbeamten oder der Ausschluss der Öffentlichkeit –, könnten auch bei Hochzeiten im Freien eingehalten werden.

„Warum sollen Kommunen in Zukunft nicht Eheschließungen in einem Park, in einem Schloss, auf einem Schiff, auf einer Alm oder in einem Hotel anbieten können“, fragt sich Schmiedel, der in einer Liberalisierung Potenzial für Tourismus und Stadtmarketing sieht.

Von Innenminister Gall erwartet der SPD-Fraktionschef, dass die Vollzugshinweise für die Kommunen bei der Durchführung von standesamtlichen Trauungen künftig so flexibel und unbürokratisch wie möglich gehalten werden, um die speziellen Wünsche von Brautpaaren erfüllen zu können.

In Bayern wurden die entsprechenden Regelungen bereits Ende 2009 deutlich gelockert. Auch in Niedersachsen soll nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes Heiraten im Freien erlaubt werden. Erstmals kam es dort im Mai 2011 zu einer Eheschließung auf dem Brocken – allerdings noch nicht ganz im Freien. Ein Paar aus Göttingen konnte sich windgeschützt auf der verglasten Aussichtsplattform des Brocken-Hotels das Ja-Wort geben, die das Standesamt Wernigerode zur neuen Außenstelle bestimmt hatte.

Stuttgart, 21. Juni 2011
Martin Mendler
Pressesprecher