MdL Claus Schmiedel: „Faire Wettbewerbsbedingungen für unser Handwerk sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze“

Tariflohn-Klausel gegen Lohndumping – mehr Spielraum der Kommunen bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge

Die SPD-Landtagsfraktion startet weitere Initiativen zur Stärkung des heimischen Mittelstands und des Handwerks. Nach ihrem Engagement zur Beibehaltung der Ladenschlusszeiten, der vom mittelständischen Einzelhandel ausdrücklich gelobt wurde, und dem vom Mittelstand ebenfalls unterstützten Vorstoß zur Stärkung des Einzelhandels in den Innenstädten (BID) will die SPD nun die Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen zugunsten regionaler Betriebe verbessern. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Claus Schmiedel, stellte dazu vor der Landespresse zwei Initiativen seiner Fraktion vor.

Zum einen geht es der SPD darum, die Wertgrenzen, bis zu denen die Kommunen öffentliche Bauaufträge freihändig vergeben oder beschränkt ausschreiben können, zu erhöhen und rechtsverbindlich festzusetzen. Die Kommunen im Land könnten damit mehr Aufträge gezielt in die Region vergeben. Die kommunalen Landesverbände und der Handwerkstag Baden-Württemberg fordern dies ebenfalls.

Zum andern will die SPD über eine „Tariftreueklausel“ die Wettbewerbschancen der heimischen Wirtschaft bei allen öffentlichen Aufträgen gegenüber Dumpingkonkurrenz verbessern. Nach dem von der SPD im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf soll öffentliche Bau- oder Dienstleistungsaufträge künftig nur bekommen, wer sich verpflichtet, dass er seinen Mitarbeitern die jeweils geltenden Tariflöhne zahlt.

„Mit unseren beiden Vorstößen sichern wir Arbeits- und Ausbildungsplätze in Baden-Württemberg und stärken den Mittelstand“, so der SPD-Wirtschaftsexperte Claus Schmiedel.

I. Einzelheiten zur Erhöhung der Wertgrenzen bei freihändiger oder beschränkter Ausschreibung von Bauleistungen

Zur Stärkung des hiesigen Mittelstands und Handwerks fordert die SPD-Landtagsfraktion die Erhöhung der Wertgrenzen, bis zu denen Kommunen Bauleistungen freihändig vergeben oder beschränkt ausschreiben dürfen. Die Kommunen könnten dann ihre Aufträge gezielter an den heimischen Mittelstand und das regionale Handwerk vergeben, argumentiert Claus Schmiedel. Bisher dürfen öffentliche Körperschaften Aufträge nur bis zu einem Auftragsvolumen von wenigen Tausend Euro freihändig vergeben oder beschränkt ausschreiben. Alle anderen Aufträge müssen öffentlich ausgeschrieben und der Zuschlag stets dem Geringstbietenden erteilt werden.

Von dieser Regelung profitierten vor allem Unternehmen, die wegen Dumpinglöhnen Preise anbieten könnten, bei denen der heimische Mittelstand nicht mithalten kann. Der baden-württembergische Handwerkstag beklage deshalb, dass sich immer weniger mittelständische Unternehmen und Handwerker an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen und von vornherein auf die Abgabe von Angeboten verzichten.

Die Parlamentsinitiative der SPD-Landtagsfraktion sieht vor, dass die Grenzen für eine beschränkte Ausschreibung auf 300.000 Euro im Tiefbau, auf 150.000 Euro im Rohbau und auf 75.000 Euro für Ausbaugewerke festgesetzt werden. Die Wertgrenze für die Zulässigkeit einer freihändigen Vergabe soll künftig 30.000 Euro betragen. Die SPD greift damit einen Vorschlag der kommunalen Landesverbände und des Handwerkstags Baden-Württemberg auf.

Andere Bundesländer haben nach Angaben von Claus Schmiedel schon gehandelt. In Bayern etwa wurden die Wertgrenzen mit breiter Zustimmung der bayerischen Wirtschaft und der kommunalen Landesverbände erhöht. Auch das CDU/FDP-geführte Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr die Wertgrenzen so erhöht, wie dies die SPD-Landtagsfraktion für Baden-Württemberg vorschlägt.

Rechtlich eindeutige Wertgrenzen statt unklarer Vorgaben: Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der Auftragsvergabe

Der Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion zur Erhöhung der Wertgrenzen führt nach den Worten von Claus Schmiedel nicht nur zur Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Baden-Württemberg. Dieser Vorstoß schaffe zugleich auch Klarheit und Rechtssicherheit bei den Kommunen. Denn rein formal existierten in Baden-Württemberg keine Vorgaben, bis zu welchen Auftragswerten die Kommunen Bauaufträge nach beschränkter Ausschreibung oder freihändig vergeben dürfen. Tatsächlich aber, so Schmiedel, habe die Gemeindeprüfanstalt (GPA) ohne unmittelbare gesetzliche Grundlage eigene Wertgrenzen festgelegt, an die sich die Kommunen zu halten haben. „Tun sie es nicht, dann riskieren sie in aller Regel auf Empfehlung der Gemeindeprüfanstalt eine Rüge der Rechtsaufsichtsbehörden, die sich fast immer an die Wertvorgaben der GPA halten.“

Eine Rüge erhalten Kommunen nach den Angaben von Claus Schmiedel selbst dann, wenn sie die Wertgrenzen per Gemeinderatsbeschluss erhöhen und dabei über die Vorgaben der Gemeindeprüfanstalt hinausgehen. Für den SPD-Wirtschaftsexperten ist dies ein unhaltbarer Zustand, der nach einer klaren rechtlichen Regelung zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung „geradezu schreit“.

II. Für faire Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen: Bezahlung nach Tariflohn als zwingendes Vergabekriterium
Der weitere Vorstoß der SPD-Landtagsfraktion zur Stärkung von heimischem Mittelstand und Handwerk zielt auf faire Wettbewerbsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge oder Dienstleistungen. Der von der SPD eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, dass nur solche Bieter zum Zug kommen, die mit ihrem Angebot zugleich auch eine „Tariftreueerklärung“ abgeben. Damit bestätigen sie, dass sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den jeweils in Baden-Württemberg gültigen Tariflöhnen bezahlen und dies auch bei ihren Subunternehmen sicherstellen.

Die SPD will damit verhindern, dass Unternehmen ihre Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen rackern lassen und dafür auch noch mit öffentlichen Aufträgen beloht werden.

Schmiedel: „Wir können nicht tatenlos zusehen, dass Billiganbieter, die nur Hungerlöhne zahlen, dem heimischen, tarifgebundenen Mittelstand und Handwerk die Aufträge wegschnappen.“ Tariftreue als zwingendes Vergabekriterium schaffe faire Wettbewerbsbedingungen und gebe damit auch den heimischen Betrieben eine echte Chance, erfolgreich um öffentliche Aufträge zu konkurrieren. Faire Wettbewerbsbedingungen seien zugleich auch eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Arbeitsplätze in Baden-Württemberg gesichert und neue geschaffen werden können.

Schmiedel verweist auf andere Bundesländer, die allesamt positive Erfahrungen mit der Tariftreueklausel bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemacht hätten. Die Handwerkskammer Hamburg etwa lobe die Aufnahme der Tariftreueerklärung in das öffentliche Vergabewesen der Freien und Hansestadt Hamburg als „Meilenstein“. Auch im Nachbarland Bayern habe die Staatsregierung ein Tariftreuegesetz eingeführt.

In Baden Württemberg dagegen habe die Landesregierung entsprechende Vorstöße bisher mit der Begründung abgelehnt, solche Vergabemodalitäten seien rechtlich nicht zu-lässig.

Diese Begründung war aus Sicht von Claus Schmiedel schon in der Vergangenheit lediglich vorgeschoben, weil der Landesregierung in Wirklichkeit der politische Wille zur Einführung der Tariftreueklausel fehlte. Spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 11.07.2006), das die Aufnahme der Tariftreue als Vergabekriterium für rechtmäßig erklärt, sei die Behauptung der Landesregierung auch rechtlich nicht mehr zu halten.

Schmiedel: „Die Landesregierung kann sich nicht länger hinter einem juristischen Scheinargument verstecken. Sie muss jetzt politisch entscheiden, ob sie, wie zahlreiche andere Bundesländer auch, faire Wettbewerbsbedingungen für den heimischen Mittelstand schaffen will, oder nicht.“ Da gerade der Mittelstand ein Garant für stabile Beschäftigungsbedingungen und Ausbildungsplätze sei, müsse die Regierung endlich handeln. „Lippenbekenntnisse und Sonntagsreden allein helfen dem Mittelstand nicht“, so Schmiedel.

Helmut Zorell
Pressessprecher