Für die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP werfen die öffentlichen Ankündigungen einiger Abgeordneter der AfD, die Landtagsfraktion der AfD verlassen und eine neue Fraktion gründen zu wollen, rechtliche Fragen auf. Nach Auffassung der Fraktionen bedürfen diese Vorgänge einer umfassenden Prüfung. Hierbei könnte insbesondere das Fraktionsvermehrungsverbot verletzt werden.

Daher haben die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne), Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (CDU), Andreas Stoch (SPD) und Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP) die Landtagspräsidentin Muhterem Aras aufgerufen, durch ein externes juristisches Gutachten klären zu lassen, ob die voraussichtlich 13 Abgeordneten nach dem Verlassen der Fraktion AfD eine neue Fraktion bilden können, solange sie weiterhin der Partei AfD angehören. Die Folgefragen, wie die nach dem Namensrecht, der Gremienbesetzung, nach Zuschüssen durch den Landtag, oder etwaigem Anpassungsbedarf der Geschäftsordnung sollten nach Möglichkeit ebenfalls Gegenstand der Untersuchung sein.