SPD: Vorgaben des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention sind auch für die neue Härtefallkommission für Problemfälle von Ausländern beim Aufenthaltsrecht vorrangiges Rechtsgut
MdL Inge Utzt will klare Aussagen des Innenministers, welche Verbände, Vereine und Organisationen Vertreter in die neue Härtefallkommission entsenden dürfen
Parteipolitische Motive und banale Stammtischgedanken unterstellt die Sprecherin für Zuwanderungsfragen, Inge Utzt, dem neuen baden-württembergischen Innenminister bei seiner Ablehnung einer Teilnahme von „Flüchtlingsverbänden und anderen Lobbyisten“ an der im neuen Zuwanderungsgesetz ab 1. Januar 2005 vorgesehenen neuen Härtefallkommission für „Problemfälle beim Aufenthaltsrecht“.
Die SPD-Politikerin weist darauf hin, dass in der Kommission nach dem neuen Zuwanderungsgesetz vor allem über solche Härtefälle entschieden werden soll, die in der Vergangenheit die allseits bekannten Probleme bereitet hätten. Dies seien Schicksale, bei denen die Ausreisepflicht für die jeweils Betroffenen eine unerträgliche Härte dargestellt habe. Oft seien die Betroffenen dann auch aus der Bevölkerung, aus der Unternehmerschaft, aus den Kirchen und aus Verbänden und Vereinen unterstützt worden. Nicht zuletzt sei die Unterstützung auch aus Schulklassen gekommen, die sich für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ausgesprochen hätten.
„Statt zu sagen wen er nicht in der neuen Härtefallkommission des Landes haben will sollte Rech lieber klar machen, welche Verbände, Vereine und Organisationen Vertreter in die Härtefallkommission entsenden können“, fordert Utzt den Innenminister zu raschem Handeln auf.
Die Sprecherin für Zuwanderungsfragen weist den Innenminister in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade auch für die in der Härtefallkommission zu entscheidenden Einzelschicksale die Vorgaben des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention vorrangiges Rechtsgut seien. „Nach diesen Vorgaben und nicht nach billigen Stammtischparolen müssen sich alle Vertreter in der neuen Kommission bei ihren jeweiligen Einzelentscheidungen richten“, so Frau Utzt. Es gehe dabei letztendlich um die Erfüllung unserer humanitären Verpflichtungen gegenüber den ausländischen Hilfesuchenden. „Ein Stück weit geht es dabei aber auch um wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Interessen“, macht die SPD-Abgeordnete deutlich.