Schmidt-Eisenlohr und Rivoir: Intensiver Dialogprozess, gutes Ergebnis für Hochschulen

Einen Meilenstein für die Hochschulen in Baden-Württemberg sehen die Vorsitzenden der Arbeitskreise für Wissenschaft, Forschung und Kunst der Fraktionen von Grünen und SPD, Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr und Martin Rivoir. Am morgigen Donnerstag (27. März) wird nach zwei Jahren intensiver Arbeit über das Landeshochschulgesetz abgestimmt.

Baden-Württemberg gehe in der Hochschulpolitik voran, betonten die Hochschul-Experten. „Wenn sich Hochschulen für angewandte Wissenschaften zusammenschließen, können sie unter bestimmten Bedingungen ein befristetes und thematisch begrenztes Promotionsrecht bekommen“, kündigte Kai Schmidt-Eisenlohr am Mittwoch an. „Diese bundesweit beachtete Experimentierklausel ist ein wichtiger und mutiger Schritt“, erklärte Rivoir.

Schmidt-Eisenlohr wies besonders auf die Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses hin: „Qualitätssicherung auch für die Promotionsphase und ein vorgezeichneter Karriereweg für die Juniorprofessur – auch hier betritt Baden-Württemberg Neuland.“ Insgesamt atme das Gesetz einen Geist von Freiheit und Verantwortung, lasse den Hochschulen viele Spielräume und stärke die akademische Selbstverwaltung.

Rivoir hob hervor, dass im umfangreichen Beteiligungsprozess die ursprünglich geplanten verpflichtenden Gebühren für Aufnahmeprüfungen und außercurriculare Aktivitäten wieder zurückgenommen worden sind. Auch die Abschaffung der verpflichtenden Orientierungsprüfung erhöhe die Studierbarkeit. Sein Fazit: „Ein Gesetz, das in allen Bereichen die verschiedenen Interessen abwägt und das bürokratische Dickicht lichtet – ein gutes Gesetz für Hochschulen, Studierende und die Wirtschaft.“

Für die abschließende zweite Lesung am 27. März bringen die beiden Regierungsfraktionen zwei Entschließungsanträge ein. Dies betrifft zum einen die Duale Hochschule Baden-Württemberg. Hier soll ein Organisationsentwicklungsprozess angestoßen werden, um deren interne Abläufe an das rasante Wachstum in den letzten Jahren anzupassen. Zum anderen beantragen die beiden Fraktionen ein Gebührenmonitoring. Alle zwei Jahre soll erfasst werden, welche Gebühren die einzelnen Hochschulen und Studierendenwerke erheben. Bisher fehlt eine solche landesweite Datenbasis. Ein weiterer Entschließungsantrag wurde bereits interfraktionell im Wissenschaftsausschuss verabschiedet. Dabei geht es darum, sowohl Hochschulen und Universitäten einzubeziehen, wenn Kriterien für das Promotionsrecht für Verbünde von Hochschulen erarbeitet werden. Zudem solle der Wissenschaftsrat angehört werden.

Stuttgart, 26. März 2014