Edith Sitzmann, Claus Schmiedel und Barbara Bosch: „Kommunale Demokratie wird modernisiert“

Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD haben sich mit dem Städtetag Baden-Württemberg auf wesentliche Änderungspunkte für die vorgesehene Novellierung der Gemeindeordnung verständigt. „Wir wollen die kommunale Demokratie modernisieren“, sagten die beiden Fraktionsvorsitzenden Edith Sitzmann (Grüne) und Claus Schmiedel (SPD) und Städtetagspräsidentin OB Barbara Bosch zur Zielsetzung der Gesetzesänderung.

Die Anpassung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften stelle einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Auffassungen von Grün-Rot und Städtetag zum Modernisierungsbedarf in der Gemeindeordnung dar. Aus Sicht der beiden Regierungsfraktionen erweitert die Novelle die Rechte von Fraktionen und Gemeinderäten, verbessert die Vereinbarkeit von Mandat, Beruf und Familie, sorgt für eine größere Transparenz der Gremienberatungen und trägt den heutigen Informationsbedürfnissen der Öffentlichkeit angemessen Rechnung. Der Städtetag hob demgegenüber hervor, es werde eine „Atomisierung“ der Gemeinderats-arbeit verhindert und dafür Sorge getragen, dass die in starkem Maße auf Konsens und Effizienz ausgerichtete Debattenkultur in den Gemeinderäten weitergelebt werden könne.

Zum Teil in Abweichung von dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung hat man sich auf folgende Elemente geeinigt:

1.Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung des kommunalen Mandats werden erstattet. Das Nähere soll durch den Gemeinderat eigenständig per Satzung geregelt werden.

2.Eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, das der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet. Für die Gewährung von Akteneinsicht soll demgegenüber wie bisher schon das Begehren von einem Viertel der Gemeinderäte erforderlich sein.

3.Das Petitum von mindestens einem Viertel der Gemeinderäte soll zur Einberufung des Gemeinderats beibehalten werden. Die ursprünglich vorgesehene Regelung, dies bereits auf Antrag einer Fraktion oder eines Sechstels der Gemeinderäte zu ermöglichen, entfällt.

4.Die Öffentlichkeit vorberatender Sitzungen beschließender Ausschüsse soll nicht als Regelfall hergestellt werden. Den Gemeinden soll es vielmehr freigestellt werden, selbst zu regeln, ob diese Gremien öffentlich oder nichtöffentlich tagen.

5.Was die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen, etwa von Satzungen und Tagesordnungen, anbelangt, erhalten Gemeinden wahlweise die Möglichkeit, diese auf herkömmlichem Weg oder im Internet rechtswirksam vorzunehmen.

Die beiden Regierungsfraktionen haben gegenüber dem Städtetag deutlich gemacht, dass die bereits erzielte interfraktionelle Vereinbarung zum Ausbau der direkten Demokratie (Absenkung von Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid) nicht zur Disposition stehe. Dies gelte auch für die Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Bürgerbegehren auf die Bauleitplanung.

„Das Gesprächsergebnis hat gezeigt, dass der Prozess der Verbändeanhörung keine Alibiveranstaltung ist, sondern bei gutem Willen aller beteiligten Seiten zu konstruktiven Kompromissen führen kann“, beschrieb Städtetagspräsidentin OB Barbara Bosch die Verständigung mit den beiden Regierungsfraktionen. Die Fraktionschefs Sitzmann und Schmiedel ergänzten: „Wir bekräftigen damit den grün-roten Anspruch, dass wir uns sachlichen Gesprächen nie verschließen. Die jetzt verabredeten Änderungen bei der Gesetzesnovelle zur Gemeindeordnung sind auch ein gelungenes Beispiel für eine offene Parlamentskultur.“

Stuttgart, 23. April 2015
Benny Hechler, Pressesprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg
Martin Mendler, Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion