Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr und Martin Rivoir, die Vorsitzenden der Wissenschaftsarbeitskreise der Fraktion GRÜNE bzw. der SPD, erklären zur heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags: „Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung am 25. Mai halten wir es für sinnvoll, das insgesamt sehr gelungene Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft an einigen wenigen Stellschrauben noch weiter zu verbessern. Dazu haben wir drei inhaltliche Änderungsanträge und einen Entschließungsantrag in den Wissenschaftsausschuss eingebracht. Bei weiteren, insbesondere von studentischer Seite vorgebrachten Änderungswünschen setzen wir darauf, dass Hochschulen und das Wissenschaftsministerium konstruktiv mit den im Gesetzestext vorgesehenen Regelungen umgehen werden. Beispiele hierfür sind die Frage, wie weit die Tätigkeit in der Verfassten Studierendenschaft als ‚Gremiensemester‘ angerechnet wird, oder die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten von Studierendenwerk und Verfasster Studierendenschaft. In beiden Fällen werden wir die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis genau beobachten.“

Die von der CDU vorgetragene Kritik weisen Schmidt-Eisenlohr und Rivoir zurück. Rivoir dazu: „Es ist hanebüchen, wenn die CDU sich auf den Standpunkt stellt, dass eine Verfasste Studierendenschaft nicht notwendig ist. Studierende brauchen eine organisierte Stimme!“ Schmidt-Eisenlohr ergänzt: „Mit unserem Modell der Verfassten Studierendenschaft sind wir auf einem guten Weg. Ich möchte daran erinnern, dass es die jetzige Opposition war, die die Verfasste Studentenschaft 1977 abgeschafft hat und über mehrere Jahrzehnte jede Stärkung der studentischen Mitwirkung verhindert hat.“

Neben einer durch den Zeitablauf notwendigen formalen Korrektur bringen die Regierungsfraktionen zu folgenden Punkten Änderungsanträge in den Wissenschaftsausschuss ein:
1. Beauftragter für den Haushalt nach Landeshaushaltsordnung. Die studentische Kritik, dass eine solche Beauftragte oder ein solcher Beauftragter gerade für kleinere Hochschulen zu hohen Kosten führen kann, wird insofern aufgenommen, als das Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft um die Regelung ergänzt werden soll, dass in begründeten Ausnahmefällen das Wissenschaftsministerium genehmigen kann, dass auf die Bestellung eines gesonderten Haushaltsbeauftragten verzichtet wird.

2. Verzahnung der Verfassten Studierendenschaft mit Senat und Fakultätsrat. Die Verfasste Studierendenschaft bekommt das Recht, einen Vertreter oder eine Vertreterin mit beratender Stimme in den Senat bzw. in die Fakultätsräte zu entsenden, so dass eine Verzahnung zwischen Senat/Fakultätsrat einerseits und Verfasster Studierendenschaft andererseits auf jeden Fall gegeben ist.

3. Wahlverfahren im „Reservemodell“. Als Wahlverfahren für das im Gesetz enthaltene „Reservemodell“, das zum Zug kommt, wenn die Studierenden einer Hochschule sich keine eigene Satzung geben, wird die Verhältniswahl nach d’Hondt vorgegeben. Der Gesetzentwurf sah hier bisher ein Mehrheitswahlverfahren vor.

4. Entschließungsantrag: Neben diesen Änderungsanträgen bringen die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag ein, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, den Einführungsprozess der Verfassten Studierendenschaft zu unterstützen, etwa durch die Bereitstellung von Informationsmaterial und durch die Beantwortung häufig gestellter Fragen.
Nach der Behandlung im Wissenschaftsausschuss am 14.6.2012 ist nach derzeitigem Zeitplan die abschließende zweite Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum des Landtags am 27.6.2012 vorgesehen.

Stuttgart, 14. Juni 2012