MdL Andreas Schwarz (Grüne) und MdL Walter Heiler (SPD): „Mit der Änderung der Kommunalverfassung werden die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Menschen auf breiter Front gestärkt“

Mit den Eckpunkten zur Änderung der Kommunalverfassung bringt Grün-Rot aus Sicht der beiden Regierungsfraktionen das Land bei direkter Demokratie endlich nach vorn. „Baden-Württemberg macht im Bundesländervergleich einen überfälligen Schritt und stärkt die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Menschen auf breiter Front“, erklärten die kommunalpolitischen Sprecher Andreas Schwarz (Grüne) und Walter Heiler (SPD).

Die Reformen, die von den Arbeitskreisen Innenpolitik der Regierungsfraktionen beschlossen wurden, sehen eine Ausweitung der direkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger vor, so etwa die Einführung einer Volksinitiative, die Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksabstimmung, aber auch bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Auf diese Maßnahmen hatte sich zuvor bereits eine interfraktionelle Arbeitsgruppe des Landtags verständigt.

Die Reformen stärken auch den Gemeinderat und in ihm die Fraktionen. "Diese werden erstmals als Teil des Gemeinderats in das Gesetz aufgenommen, ihre Rechtsstellung, u.a. beim Einbringen von Anträgen wird definiert“, betonte der SPD-Abgeordnete Heiler, der zugleich Vorsitzender des Innenausschusses ist. Auch das einzelne Ratsmitglied werde mehr Rechte bekommen. Unter anderem können künftig schon 1/6 der Gemeinderäte gemeinsam einen Antrag stellen.

„Für die Bürger wird an etlichen Stellen die Transparenz der Rathauspolitik verbessert. Sitzungen sollen künftig grundsätzlich öffentlich sein, die Nichtöffentlichkeit muss besonders begründet werden“, hob der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Schwarz, hervor.

Als ein besonders wichtiges Anliegen nannten die beiden kommunalpolitischen Sprecher die Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Diese würden nun verbindlich in der Gemeindeordnung verankert. Demnach können Jugendliche die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Diese erhält ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget, dessen Höhe der Gemeinderat festlegt.

„Neben der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist dies nun ein weiterer Baustein eines Gesamtpakets zur Stärkung der Kinder- und Jugendrechte. Klar ist für uns: Die Städte und Gemeinden müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Wir geben den Jugendlichen eine Stimme und sorgen so für mehr Generationengerechtigkeit“, sagten Schwarz und Heiler.

Stuttgart, 13. Mai 2014