MdL Günter Fischer und Regina Schmidt-Kühner: „Während die Uni Karlsruhe erfolgreich um Schadensbegrenzung bemüht ist, novelliert die Landesregierung das Universitätsgesetz, ohne beim Wahlverfahren die notwendige Klarheit zu schaffen“

Karlsruher Wiederholungswahl als Demonstration gegen den obrigkeitlichen Eingriff des Ministeriums

Mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Amtszeit haben die Karlsruher SPD-Landtagsabgeordneten Günter Fischer und Regina Schmidt-Kühner dem neu gewählten Rektor der Universität Karlsruhe, Prof. Dr. Horst Hippler, zur heutigen Wahl gratuliert.

Schmidt-Kühner, Mitglied im Wissenschaftsausschuss des Landtags, geht in ihrem Glückwunsch noch einmal auf den Umstand ein, dass dieser zweite Wahlgang durch den Eingriff des Wissenschaftsministeriums notwendig wurde. Sie sieht in der Auslegung des Universitätsgesetzes durch das Ministerium eine Interpretation, die den Leitvorstellungen des Gesetzes widerspricht: „Der Gesetzgeber hat die Leitungsebene der Universität gestärkt. Umso höher ist auch der Legitimationsbedarf der Gewählten und umso mehr muss das Wahlverfahren diese Legitimation widerspiegeln“. Insofern gehe die Anweisung „Einfache Mehrheit im ersten Wahlgang genügt“ fehl. Im Sinne des Gesetzes hingegen sei die Rechtsauffassung der Universität Karlsruhe, die in dieser ‚wichtigen Angelegenheit’ im Sinne des Universitätsgesetzes eine einfach Stimmenmehrheit erst im dritten Wahlgang als ausreichend ansieht.

Günter Fischer, parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion, erinnert in diesem Zusammenhang an eine Gesetzesinitiative des SPD-Abgeordneten Frieder Birzele vom Januar 2002, mit der die Rechtslage eindeutig und entgegen der einfachen Mehrheit im ersten Wahlgang geklärt gewesen wäre. Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP habe diesen Gesetzesvorstoß seinerzeit jedoch abgelehnt. Leider sei auch die Chance vertan worden, jetzt – angesichts der Anweisung gegen die Universität Karlsruhe – dieses Problem wenigstens nachträglich in einer Gesetzesänderung zu lösen, kritisieren Fischer und Schmidt-Kühner: „Die Gesetzesvorlage zur Novellierung des Universitätsgesetzes, die in dieser Woche bei der auswärtigen Sitzung des Landtages in Freiburg in erster Lesung beraten wird, erhält zwar differenzierteste Regelungen zu hochschuleigenen Auswahlverfahren bei der Studienzulassung. Das Ärgernis des Wahlverfahrens aber bleibt weiterhin ungeklärt.“

Mit dem Rückzug der beiden ursprünglichen Gegenkandidaten aus dem Wahlverfahren und mit dem Verzicht auf einen Widerspruch gegen das Ministerium habe die Universität Karlsruhe Schaden von Amt und Person abgewendet. Außerdem habe sie dem zweiten Wahlgang den Charakter einer Formalangelegenheit gegeben, die für einen Nachmittag lang Universitätsmitglieder grundlos von ihren Labortischen und ihren Instituten abzieht. „Wir sehen darin eine denkwürdige und gelungene Demonstration gegen den Eingriff der Ministerialbürokratie und für die Hochschulautonomie“.

Helmut Zorell
Pressesprecher