Redemanuskript Dr. Stefan Fulst-Blei
Aktuelle Debatte „Konsulatsunterricht an Schulen in Baden-Württemberg – Infiltration anstatt Integration?“

am 11. Oktober 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wer sich mit dem Thema Konsulatsunterricht auseinandersetzt, kann mehrere Ansätze gehen: man kann Ablehnung oder Persönlichkeitsentwicklung von Menschen in den Mittelpunkt stellen. Man kann unter Hinweis auf mal mehr, mal weniger schwierige ausländische Einflussnahme die bloße Abschaffung verlangen oder man legt einen Alternativentwurf vor. Man ist entweder platter, inhaltsleerer Populist oder bewährte politische Kraft mit einem inhaltlichen Anspruch.

Um was geht es eigentlich wirklich? Es geht um sprachliche Bildung in einem Einwanderungsland wie Baden-Württemberg.

Die SPD hat zusammen mit der GEW und dem Heidelberger Zentrum für Migrationsforschung und Transkulturelle Pädagogik klar Stellung bezogen: es braucht herkunftssprachlichen Unterricht als ein staatliches Regelangebot an unseren Schulen.

Zielsetzung dieser Maßnahme ist:

  • gezielte Sprachförderung in der Herkunftssprache zur Verbesserung der Deutschkenntnisse
  • Förderung von Integration
  • die Überführung des Konsulatsunterrichts in die Verantwortung des Landes Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg ist das Flächenland mit dem höchsten Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund (44,3 % in Klasse 4). Und damit das klar ist: wir sehen diese Kinder nicht als eine Belastung, sondern als Teil des großen Reichtums dieses Landes.

Die Strukturen in unserem Bildungssystem spiegeln diese Realität bislang aber nicht ausreichend wider. Sie heben die Potentiale nur unzureichend.

Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Baustein einer verbesserten Sprachförderung. Entgegen populärer Annahmen hilft es den Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, nicht allein, wenn sie mehr Deutsch sprechen.

Für eine Verbesserung der Sprachkompetenzen in Deutsch als ihrer Zweitsprache ist zusätzlich eine Förderung in der Herkunftssprache wichtig. Es gilt das Potential einer koordinierten Zweisprachigkeit für die nachhaltige Verbesserung von Schulleistungen zu nutzen.

Dies ist aus unserer Sicht Teil des staatlichen Bildungs- und Integrationsauftrages. Die gesetzliche Grundlage des Konsulatsunterrichts stammt noch aus dem Jahr 1977 und ist überholt, weil sie auf die Rückführung statt die Integration der Zugewanderten abzielte. Unsere gesellschaftliche Realität heute sieht anders aus.

Darum haben wir im Rahmen einer Pressekonferenz im Juli dieses Jahres ein konkretes Konzept zum herkunftssprachlichen Unterricht präsentiert. Das aktuell bestehende Konsulatsmodell soll demnach schrittweise von einem staatlich verantworteten Angebot an den Schulen abgelöst werden. Startpunkt der Umstellung ist ein fünfjähriger Modellversuch im Zuge dessen herkunftssprachlicher Unterricht als Wahlfach eingerichtet werden kann.

Interessierte Schulen sollen ab dem Schuljahr 2019/20 herkunftssprachlichen Unterricht anbieten können. Angestrebt sind insgesamt 90 Schulstandorte, wobei in den ersten drei Jahren jeweils 30 Schulen an den Start gehen. Teilnehmen können sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen, sofern dort ein entsprechender Bedarf identifiziert wird.

Es ist sowohl der Einsatz von in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften möglich, als auch Personen, die im Ausland ein Lehramtsstudium oder eine pädagogische Ausbildung absolviert haben und über die benötigten Sprachkenntnisse verfügen. Lehrpläne, Unterrichtsmaterialien und Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte könnten in Kooperation mit der PH Heidelberg entwickelt werden. So sieht ein zukunftsfähiges Konzept für Baden-Württemberg aus!

Das Kultusministerium lehnt diesen Vorschlag mit Verweis auf die Kosten ab. Die Berechnungen des Hauses belaufen sich auf rund 60 Millionen Euro. In Rheinland-Pfalz gibt es herkunftssprachlichen Unterricht als ein schulisches Wahlfach in 15 Sprachen für 14.200 Schülerinnen und Schüler, der das Land nur knapp 5 Millionen Euro im Jahr kostet.

Ich konnte mich zusammen mit unserem Fraktionsvorsitzenden Andreas Stoch in Mainz bei der Kultusministerin Stefanie Hubig von der Effektivität dieses Systems überzeugen.

Mit dem nötigen politischen Willen lassen sich also durchaus finanzierbare und gleichzeitig qualitätsvolle Lösungen finden.

Beim Schulversuch ginge es sowieso erstmal nur um 2 Millionen Euro – das könnte es auch der skeptischen CDU wert sein, wenn ihr die Integration ein ehrliches Anliegen wäre. Aber die CDU hat kein ehrliches Interesse, Menschen mit Zuwanderungshintergrund zu fördern.

Die Ressourcen sind jedenfalls da, wenn man sich die prall gefüllten Landeskassen ansieht.

Dass sich die Grünen nun hinter unseren Vorschlag zur Einrichtung eines Schulversuchs stellen, wie u.a. die Schwäbische Zeitung vom 9. August 2018 berichtet, begrüßen wir natürlich. Rückgrat muss die stärkere der beiden Regierungsfraktionen aber nicht nur in ihren Pressestatements beweisen, sondern auch im Parlament. Ich bin gespannt, ob die Grünen dem Beschlussteil unseres Antrags zum Schulversuch dann wirklich zustimmen. Bisher sind sie bei Bildungsthemen vor ihrem kleinen Koalitionspartner immer eingeknickt, wie die Abstimmungen zur Grundschule ohne Noten oder den Voraussetzungen zur Einrichtung einer Oberstufe an Gemeinschaftsschulen zeigen.

Für die SPD sende ich den Menschen mit Zuwanderungshintergrund und ihren Kindern ein klares Signal:

Ihr seid eine Bereicherung für dieses Land!

Wir wollen euren Schatz der Mehrsprachigkeit fördern!

Der Modellversuch „herkunftssprachlicher Unterricht“ muss kommen!

Ich danke Ihnen!

Es gilt das gesprochene Wort.

Ansprechpartner

Dr. Stefan Fulst-Blei
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bildungspolitischer Sprecher