Die SPD im Landtag von Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. „Das ist ein guter Tag für den Rechtsstaat. Gentges’ Frontalangriff auf die Justiz ist gescheitert. Die Ministerin hat sich und dem Rechtsstaat mit ihrer Klage keinen Gefallen getan und das Vertrauensverhältnis zur Justiz erheblich beschädigt“, so SPD-Fraktionschef Andreas Stoch.

Der SPD-Rechtsexperte Dr. Boris Weirauch ergänzt: „Die Justizministerin hat sich mit ihrer Klage verrannt und muss vor dem Verwaltungsgericht eine herbe Niederlage einstecken. Die Ministerin wäre gut beraten, auf eine Anfechtung der Entscheidung vor dem VGH in Mannheim zu verzichten. Es ist an der Zeit, dass die Ministerin ihre Niederlage vor Gericht anerkennt, auf die Justiz zugeht und unverzüglich den Richterwahlausschuss einberuft. Die OLG-Präsidentenstelle in Stuttgart darf nicht länger vakant bleiben.“

Weirauch weiter: „Dass Marion Gentges die Richterschaft verklagt hat, weil ihr die Entscheidung des Präsidialrats bei der Besetzung des OLG-Präsidentenamtes nicht passte, ist in der Geschichte unseres Landes ein einmaliger Vorgang. Das Verwaltungsgericht hat die Rechtsauffassung der SPD bestätigt, dass der einzig richtige Weg für den hier vorliegenden Konfliktfall die gesetzlich vorgesehene Einberufung des Richterwahlausschusses gewesen wäre.“

Achim Winckler

Pressesprecher

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