MdL Marianne Wonnay: „Öffentlicher Dienst soll bei Gleichstellung Vorreiterrolle übernehmen“

SPD fordert Gleichberechtigung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip in der Landesverwaltung

Einen neuen Aufbruch in der Landes-Frauenpolitik hat die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Marianne Wonnay gefordert. Grundgesetz und Landesverfassung verpflichteten Parlament und Landesregierung, politische Rahmenbedingungen herzustellen, die eine gerechte Verteilung von Macht und Verantwortung zwischen den Geschlechtern ermöglichten.

„Der bundesweit erstmals von einem Landesparlament durchgeführte Frauenplenartag muss ein Signal sein, den Stillstand in der Landes-Frauenpolitik zu überwinden.“ Überfällige Reformen, wie die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes und die Verpflichtung zur Errichtung der Stelle einer hauptamtlichen Frauenbeauftragten in der Gemeinde- und Landkreisordnung müssten endlich angegangen werden.

Wonnay: „Der öffentliche Dienst muss bei der Gleichstellung von Frauen eine Vorreiterrolle übernehmen.“ Nur dann, so die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, könnten von der Wirtschaft glaubwürdig wirksame Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern eingefordert werden.
Bisher jedoch, so Wonnay, sei der öffentliche Dienst im Land von einer Vorreiterrolle meilenweit entfernt. Während in Baden-Württembergs Wirtschaft 24,5 Prozent aller Führungskräfte weiblich seien, liegt der Anteil weiblicher Führungskräfte im öffentlichen Dienst in der Landesverwaltung nach Erhebungen des Statistischen Landesamtes nur bei 19,6 Prozent, bei den Gemeinden des Landes nur bei 4,8 Prozent. Von den Spitzenbeamten des Landes seien sogar nur 6,3 Prozent weiblich.

Als einen ersten konkreten Schritt kündigte die SPD-Politikerin für die Beratungen des Frauenplenartages einen Entschließungsantrag der SPD-Landtagsfraktion an, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip im Verwaltungshandeln zu verankern. Kern dieses ‚Gender Mainstreaming’ genannten Prinzips sei es, bereits in der Planungsphase politische Entscheidungen auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu prüfen. Bereits bei der Planung und Entscheidungsfindung müsse überprüft werden, ob Frauen und Männer in gleicher Weise partizipieren können. Sowohl der Bund als auch andere Bundesländer hätten dieses Prinzip erfolgreich zur Grundlage ihrer Arbeit gemacht.

Im Einzelnen umfasst der SPD-Vorstoß zum Frauenplenartag folgende Maßnahmen:
1. Die Verankerung des Gender-Mainstreaming-Prinzips als Leitprinzip für die Arbeit der Landesministerien.
2. Die Entwicklung eines Kriterienkataloges, der auf die stärkere Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Fragen in der laufenden Arbeit und Maßnahmenplanung der Landesregierung hinwirkt.
3. Die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Amtschefs unter der Federführung des Sozialministeriums.
4. Eine Fort- und Weiterbildungsbildungskonzeption zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Prinzips in der Landesverwaltung.

Helmut Zorell

Pressesprecher