Etwa 100 Frauenvertreterinnen verlieren durch das Gesetz ihr Amt – Frauenförderpläne werden zur Makulatur

MdL Rita Haller-Haid: „Teufels Verwaltungsreform ist der größte frauenpolitische Rückschritt seit Jahren“

Anlässlich des Internationalen Frauentages hat die SPD-Landtagsfraktion auf gravierende frauenpolitische Auswirkungen der Teufelschen Verwaltungsreform aufmerksam gemacht. Durch das geplante Verwaltungsstruktur-Reformgesetz, dessen Anhörungsfrist bezeichnenderweise am 08. März ende, würden mindestens hundert Frauenvertreterinnen ihr Amt verlieren, kritisierte die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Rita Haller-Haid. „Teufels Verwaltungsreform ist der größte frauenpolitische Rückschritt seit Jahren.“

Durch die von Teufel durchgepeitschte Verwaltungsreform würden zahlreiche staatliche Ämter aufgelöst und ihre Aufgaben samt Bediensteten in die Stadt- und Landkreise eingegliedert. Dort aber gelte das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGLG) nur sehr eingeschränkt.

Anders als Dienststellen des Landes sind Gemeinden sowie Stadt- und Landkreise nach dem LGLG z.B. nicht dazu verpflichtet, Frauenvertreterinnen zu bestellen. Und die für Dienststellen des Landes zwingende Vorschrift, Frauenförderpläne zu erstellen, besteht nach § 19 LGLG für Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnern und für die Stadt- und Landkreise lediglich in Form einer Soll-Vorschrift.

Obwohl das LGLG seit 1996 bestehe, habe bisher noch nicht einmal ein Drittel der Gemeinden im Land solche Frauenförderpläne erstellt, wies Haller-Haid auf die zu erwartenden frauenpolitischen Konsequenzen hin. Ähnliches gelte für die Landkreise, denn lediglich in 18 Landkreisen seien bisher Frauenförderpläne aufgestellt worden. Lediglich die Stadtkreise hätten die gesetzliche Soll-Vorschrift bei den Frauenförderplänen umgesetzt.

Das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz, so Haller-Haid weiter, sehe als Ersatz für das Landesgleichberechtigungsgesetz lediglich unverbindliche Programmsätze vor. Die Gemeinden und die Landkreise sollen durch, so wörtlich‚ ‚geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Aufgaben der Frauenförderung wahrgenommen’ werden. Dazu solle eine Person oder eine ‚Organisationseinheit’ benannt werden.
Haller-Haid: „Dies ist nichts weiter als eine frauenpolitische Alibivorschrift, keinesfalls ein gleichwertiger Ersatz für die verpflichtende Erstellung von Frauenförderplänen und die Bestellung von Frauenvertreterinnen.“

Die SPD spricht sich deshalb dafür aus, den Geltungsbereich des LGLG uneingeschränkt auf die Stadt- und Landkreise und die Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnern zu übertragen. Nur so könne sichergestellt werden, dass Frauen nicht zu den großen Verliererinnen der Verwaltungsreform werden.

Helmut Zorell
Pressesprecher