Wolf, Sitzmann, Schmiedel und Rülke: „Gesetz senkt Hürden und stärkt damit die direkte Demokratie“

Die Landtagsfraktionen haben heute einen Gesetzentwurf eingebracht, der die interfraktionelle Einigung zur direkten Demokratie in der Landesverfassung verankern wird, teilten die Vorsitzenden der vier Fraktionen am Mittwoch mit. „Die Einigung aller Fraktionen sorgt für mehr Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg. Als CDU begrüßen wir es, wenn künftig der Sachverstand der Menschen vor Ort noch stärker eingebunden wird“, sagte Guido Wolf, Vorsitzender der CDU-Fraktion.

Die Fraktionen hatten sich geeinigt, die Hürden für Volksentscheide und Volksbegehren zu senken und als neues Instrument einen Volksantrag einzuführen. „Eine moderne Demokratie lebt auch von direkter Mitbestimmung. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei Wahlen, sondern auch bei konkreten Sachfragen mitentscheiden können“, sagte Edith Sitzmann, Vorsitzende der Fraktion Grüne.

SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel: „Die Einigung aller Fraktionen auf eine Verfassungsänderung ist ein starkes Signal, dass es der Landtag ernst meint mit der Stärkung der direkten Demokratie. Die Einführung eines Volksantrags erweitert die direkten Mitwirkungsrechte des Volkes, ohne die grundsätzlichen Rechte der gewählten Parlamentarier zu schmälern.“

Die erste Lesung im Landtag wird voraussichtlich Ende September sein. „Der Ausbau der Bürgerbeteiligung ist ein urliberales Anliegen, welches nun ausgewogen umgesetzt wird. Die Bürgerbeteiligung wird leichter, ohne dass die wichtigen repräsentativen Institutionen ihren Stellenwert verlieren“, sagte Hans-Ulrich Rülke.

Die interfraktionelle Einigung auf Landesebene

Das Zustimmungsquorum für Volksabstimmungen über einfache Gesetze wird bei 20 statt bisher 33 Prozent der abgegebenen Stimmen liegen. Für ein Volksbegehren müssen künftig nur noch 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterschreiben, nicht mehr 16,7 Prozent. Außerdem wird es künftig einen Volksantrag geben: 0,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Land, heute sind das etwa 38.000 Unterschriften, können den Landtag dazu bringen, sich mit einem Thema zu befassen.