Schulen partnerschaftlich mit den Kommunen weiterentwickeln!

Die Digitalisierung ermöglicht neue Wege des Lernens und verändert unsere Schulen nachhaltig. Digitale Bildung bezeichnet das Lehren und Lernen mit und über Medien. Benötigt werden gute pädagogische Konzepte, fachkundige Lehrkräfte und gleichzeitig der Ausbau der technischen Infrastruktur. Es handelt sich dabei um Prozesse, die parallel verlaufen und sich gegenseitig ergänzen.

Um unsere Schulen fit für ihre digitale Zukunft zu machen, fordern wir:

1. Landesmittel für die Modernisierung von Schulen, die einen Medienentwicklungsplan vorlegen können

2. Ausbau des Beratungsangebots für Schulen zur Erstellung von Medienentwicklungsplänen

3. Einrichtung eines Modellversuchs „Lernendes Kollegium 4.0.“, im Rahmen dessen Schulen vor Ort Dialogstrukturen und Qualifizierungskonzepte entwickeln

4. Auflage eines Innovationsfonds „Digitale Zukunftswerkstatt Schule“, um Schulen zu ermöglichen, die Potentiale digitaler Bildung für besseren Unterricht zu nutzen

5. Einsetzung einer Expertisegruppe zur Begleitung und Evaluation der Projekte des Innovationsfonds „Digitale Zukunftswerkstatt Schule“

In Regierungsverantwortung hat die SPD mit dem neuen Bildungsplan 2016 und seiner Leitperspektive Medienbildung, der Konzeption des Informatikunterrichts an allen weiterführenden Schulen, dem Aufbau der Lernfabrik 4.0 und Initiierung des Tablet-Versuchs an beruflichen Schulen sowie der Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots bereits wichtige Weichen gestellt und zukunftsweisende Impulse gesetzt.

Der vermeintlichen „Digitalisierungsstrategie“ der grün-schwarzen Landesregierung mangelt es an Verbindlichkeit und einer Vision, wie unsere Schulen der Zukunft aussehen können. Es handelt sich um eine Aneinanderreihung von Einzelmaßnahmen ohne klar definierte Meilensteine, Aufgabenverteilungen und Zeithorizonte.

So werden pädagogische Zielgrößen formuliert, aber diese nicht mit entsprechenden Ressourcen bzw. Unterstützungsangeboten unterlegt. Es wird auf vorhandene Beratungs- und Fortbildungsangebote verwiesen, ohne zu prüfen, inwiefern diese zeitgemäß, bedarfsgerecht und auskömmlich sind. Dem Befund, dass die technische Ausstattung der Schulen im Land höchst unterschiedlich ist, wird als einzige Maßnahme zur Abhilfe die Bildungsplattform entgegnet. Die Multimediaempfehlungen, die auf Grundlage des Bildungsplans die Mindestausstattung der Schulen beschreibt, verstauben dagegen bewusst in einer Schublade im Kultusministerium.

Auf dem Weg in die digitale Zukunft müssen an den Schulen nachhaltige Entwicklungsprozesse angeregt werden, der professionelle Austausch unter den Lehrkräften muss zum festen Strukturmerkmal werden und wissenschaftliche Erkenntnisse in die Unterrichtspraxis einfließen. Gleichzeitig braucht es mehr Raum für neue Ideen und Erprobung innovativer Ansätze, um die Potentiale der Digitalisierung bestmöglich für den Unterricht zu nutzen. Damit unsere Schulen und damit Baden-Württemberg in einer digitalisierten Zukunft Schritt halten können, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

1.   Landesmittel für die Modernisierung von Schulen

Wir fordern Landesmittel in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich für den Ausbau der digitale Infrastruktur an Schulen, die einen Medienentwicklungsplan vorlegen.

Das Land muss sich finanziell an der Modernisierung von Schulen beteiligen und angekündigte Investitionsprogramme des Bundes mit eigenen Fördermitteln ergänzen. Nach Berechnungen der kommunalen Landesverbände sind jährliche Investitionen von 150 Millionen Euro nötig, um unsere Schulen technisch angemessen auszustatten. Städte, Gemeinden und Landkreise sehen sich in der Lage davon 50 Millionen Euro zu übernehmen, sind aber auf die Kofinanzierung des Landes angewiesen.

Es liegt auch in der Verantwortung des Landes sicherzustellen, dass Bildungsqualität – und dazu gehört eben auch der allgemeine Zustand und die Ausstattung von Schulen – nicht vom Wohnort abhängt, sondern überall im Land gleich hoch ist. Daher müssen seitens des Landes die nötigen 100 Millionen Euro den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden.

Verbindliche Voraussetzung für eine Landesförderung für den Ausbau der technischen Infrastruktur muss ein Medienentwicklungsplan (MEP) sein. Der MEP ist ein Planungsinstrument und Prozess, in dem eine Schule in Kooperation mit dem Schulträger beschreibt, welche technische Ausstattung für die Umsetzung des jeweiligen pädagogischen Konzepts notwendig ist. Ein wichtiger Aspekt im MEP ist dabei auch die Fortbildung des Kollegiums, die von Beginn an mitgedacht werden muss und die erfolgreiche Umsetzung befördert.

2.   Ausbau des Beratungsangebots zur Erstellung von Medienentwicklungsplänen

Wir fordern einen Ausbau des Beratungsangebots für Schulen zur Erstellung von Medienentwicklungsplänen.

Das Landesmedienzentrum unterstützt interessierte Schulen bereits jetzt mit Beratung und Online-Tools, die ein strukturiertes Vorgehen bei der Erstellung des MEP gewährleisten. Bisher ist die Erstellung eines MEP allerdings ein freiwilliges Angebot, soll aber zum festen Teil der Schulentwicklung und damit verbindlichen Qualitätsmerkmal im Bereich digitale Bildung werden.

Die Begleitung der Schulen bei der Erstellung von MEP erfolgt derzeit über ein Tandem aus Schulnetzberater und medienpädagogischem Berater. Die Anfragen der circa 600 interessierten Schulen übersteigen jetzt schon die Kapazitäten des rund 70-köpfigen Beratungsteams, das vom Landesmedienzentrum koordiniert und fortgebildet wird.

Die Ressourcen des Landesmedienzentrums müssen bedarfsgerecht für den Ausbau des Beratungsangebots aufgestockt werden. Nur so haben alle Schulen die Möglichkeit einen MEP zu entwickeln und damit die Grundvoraussetzung für eine Landesförderung zu erfüllen. Statt wie bisher nur Lehrkräfte für die MEP-Beratung auszubilden, sollen auch andere medienpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden können, damit die Unterrichtsversorgung nicht unter dem Ausbau der Beratungsstrukturen leidet.

3.   Modellversuch „Lernendes Kollegium 4.0“: Schulinterne Dialog- und Qualifizierungsprozesse initiieren und fördern

Wir fordern die Bereitstellung von Landesmitteln in Höhe von 5 Millionen Euro für einen Modellversuch, im Rahmen dessen Schulen vor Ort nachhaltige Dialogstrukturen und Qualifizierungskonzepte entwickeln.  

Da sich die Anforderungen an die Lehrkräfte im Bereich Medienbildung stetig verändern, muss Qualifizierung als kontinuierlicher Prozess statt als punktuelle Maßnahmen gedacht werden. An den Schulen fehlt es häufig an entsprechenden Dialog- und Austauschstrukturen, um Wissen im Kollegium konstruktiv zu nutzen und mit Expertise von außen anzureichern. Im Rahmen des Modellversuchs „Lernendes Kollegium 4.0“ sollen Konzepte für die schulinterne und schulübergreifende Fortbildung entwickelt werden.

Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil das amtliche Fortbildungsangebot derzeit zentralisiert wird und so den individuellen Rahmenbedingungen der Schule und den Bedarfen der Schülerschaft bzw. des Kollegiums nur bedingt Rechnung getragen werden kann. Der Modellversuch soll inhaltlich zunächst das Thema Medienbildung fokussieren. Zukünftig lassen sich die Erkenntnisse auf Grundlage einer wissenschaftlichen Begleitung dann auch auf andere inhaltliche Bereiche übertragen und ausweiten.

Die 20-25 Modellschulen sollten in unterschiedlichen Regionen angesiedelt sein sowie verschiedenen Schulgrößen und alle weiterführenden Schularten abbilden. Einen besonderen Fokus legt der Modellversuch auf die gezielte Fortbildung der teilnehmenden Schulleitungen. Diese sollen im Rahmen einer Qualifizierungsreihe ihre Führungskompetenz und Wissen im Bereich Organisationsentwicklung erweitern. Jede Modellschule erhält einem Budget zur Umsetzung schulinterner bzw. schulübergreifender Maßnahmen, Austauschveranstaltungen zwischen den Modellstandorten und Beratung der Modellstandorte durch Expertinnen und Experten. Pro Schule sind darüber hinaus zwei Lehrerwochenstunden und eine Leitungsstunde zur Entlastung beim Aufbau der Strukturen vorgesehen. Der Modellversuch soll über einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren angelegt und mit 5 Millionen Euro ausgestattet sein. Die Kosten für eine wissenschaftliche Begleitung sind zusätzlich zu veranschlagen.

4.   Innovationsfonds „Digitale Zukunftswerkstatt Schule“

Wir fordern die Auflage eines landeseigenen Innovationsfonds „Digitale Zukunftswerkstatt Schule“ in Höhe von 10 Millionen Euro für Schulprojekte, die Potentiale digitaler Bildung für besseren Unterricht erschließen.

Im Bereich digitaler Bildung wird besonders deutlich, dass sich Unterrichtsinhalte und -methoden an sich verändernde Umstände anpassen müssen, um zeitgemäß und lebensnah zu sein. Ein solcher Fortschritt braucht Ideen, aber auch Mut und den Raum, diese umzusetzen. Durch die Auflage eines Innovationsfonds sollen neue Projekte initiiert werden, aber auch Schulen allgemein ermutigt werden, selbst zu Zukunftswerkstätten zu werden. Um neue Impulse zu geben, aufzunehmen und in den Schulalltag zu integrieren, fehlen an vielen Schulen derzeit die Ressourcen. Mithilfe des Innovationsfonds können die Schulen Schwerpunkte setzen, neue Konzepte entwickeln und erproben. Die Projekte an den Schulen sollen wissenschaftlich begleitet werden, damit auch andere Schulen von den Erfahrungen profitieren und in Baden-Württemberg ein flächendeckend qualitätsvolles Bildungsangebot gesichert wird.

Schwerpunkt des Innovationsfonds soll die Förderung von Projekten zum individuellen Lernen sein. Besonders mit Blick auf die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung, die Förderung bei Lernschwächen oder Hochbegabung sowie die Integration von jungen Geflüchteten gilt es, die Potentiale neuer Technologien und moderner Pädagogik für die individuelle Förderung auszuloten. Es gibt bereits vielversprechende Ansätze und Produkte, deren Anwendung intensiver erprobt werden sollte. Gefördert werden sollen auch Projekte, die sich mit den Möglichkeiten des Einsatzes zum Beispiel von virtueller Realität, Gamification, „Bring your own device“, 3D Druck, Coding und neue Prozesse in der beruflichen Bildung auseinandersetzen.

Grundlage der Innovationsfonds-Förderung sollen Konzepte der Schule sein, in denen die pädagogischen Ziele der jeweiligen Projekte formuliert und Maßnahmen zu deren Umsetzung dargelegt sind. Dazu gehören auch die Aufstellung zusätzlich anfallender Aufgaben, benötigter personellen und technischen Ressourcen sowie Kooperationen mit anderen Akteuren vor Ort, wie beispielsweise Unternehmen.

5.   Expertisegruppe „Digitale Zukunftswerkstatt Schule“ und Ideenwerkstatt

Wir fordern die Einsetzung einer Expertisegruppe zur Begleitung und Evaluation der Innovationsfonds-Projekte und die regelmäßigen Ausrichtung einer Ideenwerkstatt für beteiligte und interessierte Schule.

Eine Expertisegruppe aus Wissenschaft, IT-Experten, Schulpraxis, Politik und Wirtschaft soll die „Digitale Zukunftswerkstatt Schule“-Projekte eng begleiten. Durch den Innovationsfonds sollen Projekte ermöglicht werden, die Wissen über neue pädagogische Potentiale im Umgang mit digitalen Medien generieren. Im kontinuierlichen Austausch der Expertisegruppe mit den beteiligten Schulen soll geprüft werden, inwiefern sich ganze Projekte oder Aspekte davon auch gewinnbringend auf andere Schulen übertragen lassen. Auch die Reflektion der Projekte vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Anforderungen der Arbeitswelt sind in dem Prozess unerlässlich.

Schulen, die über den Innovationsfonds gefördert werden, sowie interessierte Schulen sollen sich im Rahmen von Ideenwerkstätten einmal jährlich zu ihren Projekten austauschen. So kann auch über die Schulgrenzen hinweg und im Dialog mit der Expertisegruppe eine Weiterentwicklung stattfinden.

10. Januar 2018

Arbeitskreis Bildung  der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Dr. Stefan Fulst-Blei MdL, bildungspolitischer Sprecher

Jana Ehret, parlamentarische Beraterin Kultus, Jugend und Sport

Ansprechpartner

Geßmann Fraktion
Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik

Jonas Hoffmann
Sprecher für digitales Leben und Digitalisierung