Der Verfassungsschutz- und Rechtsexperte Dr. Boris Weirauch wertet den heute gemeinsam in erster Lesung zur Beratung eingebrachten Gesetzentwurf zur Verankerung der Verfassungstreue für ehren-amtliche Richter*innen im Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetz (Landtagsdrucksache 14/4980) als positives Zeichen. „Es ist ein gutes Signal, dass Grüne, CDU, FDP und SPD gemeinsam aus der Mitte des Parlaments einen Gesetzentwurf einbringen, der unseren Rechtsstaat vor der Einflussnahme von Extremisten schützt“, so Weirauch.

Die Besorgnis im Hinblick auf die Sicherstellung der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die Weirauch bereits 2020 gegenüber dem damaligen Justizminister Guido Wolf (CDU) artikuliert hatte, hat an Aktualität gewonnen, da im Moment in den Gemeinden vor Ort die Schöffenwahl für die kommende vierjährige Amtsperiode im vollem Gange ist. „In der aktuellen Schöffenwahl lauern insbesondere auch rechtsradikale Gruppierungen auf ihre Chance und motivieren ihre Anhänger seit Monaten offensiv über Social Media, sich um dieses Ehrenamt zu bewerben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ziehen wir die rote Linie klar: Extremisten haben auf der Richterbank nichts zu suchen“, macht Weirauch für die SPD deutlich.

Weirauch weist aber auch darauf hin, dass eine Gesetzespassage allein noch nicht ausreiche, um Extremisten von diesem Ehrenamt fernzuhalten „Wir erwarten im weiteren Verlauf von Seiten der grün-schwarzen Regierung verfahrensbezogene Vorkehrungen, dass es Extremisten erst gar nicht auf die Vorschlagslisten schaffen. Auf diese Verantwortung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss aus dem Jahr 2008 ausdrücklich hingewiesen und nimmt die Justizverwaltungen der Länder diesbezüglich ausdrücklich in die Pflicht, um das Vertrauen in den starken Rechtsstaat zu schützen“, ergänzt Weirauch.

Achim Winckler

Pressestelle

Ansprechpartner

Geßmann Fraktion
Simone Geßmann
Beraterin für Recht, Verfassung, Medienpolitik